Ich bin kein Briefkastenonkel. Trotzdem freue ich mich über Anfragen, wenn die Antwort von allgemeinem Interesse ist. Das gibt mir Ideen. Häufig kann ich aber die eingehenden Fragen nicht beantworten, weil mir notwendige Informationen fehlen.
Eine solche Frage erhielt ich von einer Frau aus dem Aargau: «Ich werde auf Anfang 2024 pensioniert. Nun besitze ich noch ein Freizügigkeitskonto mit einem Betrag von 60'000 Franken. Könnte ich dieses Geld jetzt noch in die Pensionskasse einbezahlen und somit später von einer höheren Rente profitieren?» Und weiter schreibt mir die Frau: «Bin mir noch nicht im Klaren, ob ich Rente oder Kapital beziehen soll.»
Wenn die Frau das Kapital beziehen will, ist die Frage einfach zu beantworten: Ein Transfer der 60'000 Franken in die Pensionskasse macht keinen Sinn. Besser ist es, das Geld zu beziehen – und zwar lieber heute als morgen. Jedenfalls sollte sie sich das Geld nicht im selben Jahr auszahlen lassen wie das Kapital der Pensionskasse – aus steuerlichen Gründen.
Dann stellt sich die Frage, weshalb die Frau überhaupt ein Freizügigkeitskonto besitzt, wenn sie doch bei einer Pensionskasse versichert ist. Normalerweise muss man die im Rahmen der zweiten Säule angesparten Guthaben der Pensionskasse beim Antritt einer neuen Stelle überweisen.
Am Telefon erklärte mir die Frau, sie habe das Pensionskassengeld des vorherigen Arbeitgebers beim Antritt ihrer jetzigen Stelle in die neue Pensionskasse überweisen lassen. Die 60'000 Franken stammen aus einer früheren Tätigkeit. Sie habe nicht gewusst, dass sie auch dieses Geld der Pensionskasse hätte überweisen müssen.
Kann die Frau mit den 60'000 Franken eine höhere Rente erwirken? Ja, sofern sie noch Lücken aufweist. Die Pensionskasse kann ihr das sagen und gleichzeitig vorrechnen, um wie viel sich ihre Rente erhöht, wenn sie ihr Guthaben um 60'000 Franken aufstockt.
Theoretisch gibt es zwei Möglichkeiten: Die Frau überweist die 60'000 Franken direkt an die Pensionskasse. Das geschieht ohne steuerliche Folgen. Oder sie lässt sich die 60'000 Franken auf ihr privates Konto überweisen, was ab fünf Jahren vor der Pensionierung möglich ist. Dieser Kapitalbezug unterliegt einer separaten Steuer zum Vorsorgetarif. Nun könnte sie in einem zweiten Schritt dieses Geld an die Pensionskasse überweisen. Das wäre dann ein Einkauf, und die Frau könnte den überwiesenen Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.
Was steuerlich interessanter ist? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab; unter anderem von der Höhe der genannten Steuer und von der Steuerersparnis, die man dank des Einkaufs erzielen kann. Vom Schiff aus würde ich sagen: Hans wie Heiri.
Habs doch gesagt: Meistens fehlen mir für eine vernünftige Einschätzung wichtige Informationen. Wenigstens kann ich manchmal Hinweise liefern, worauf zu achten ist.