Die Post sorgt für Aufregung im Netz: In einem Instagram-Beitrag übt die LGBTQIA+-Bewegung «Zürich selbstbestimmt» scharfe Kritik am gelben Riesen. Der Stein des Anstosses: In der Post-Filiale beim Hauptbahnhof Winterthur läuft derzeit eine Werbung vom «Marsch fürs Läbe». Dies belegen die Aktivistinnen und Aktivisten mit einem Bild aus der Filiale, auf der die Werbebotschaft auf einem Bildschirm ersichtlich ist. Die Werbung lockt mittels QR-Code auf die Website der Abtreibungsgegner, auf der sie einen «Ausweg für Betroffene» aufzeigen. «Zürich Selbstbestimmt» schreibt in ihrem Social-Media-Beitrag von einem «vermeintlichen Hilfsangebot». Denn hinter den aufgeführten Stellen stecken Pro-Life-Organisationen, die gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen ablehnend eingestellt sind.
In den Kommentaren nerven sich Instagram-Nutzende über die «Marsch fürs Läbe»-Werbung bei der Post. «Geht's noch?» und «Hat das der Praktikant durchgewinkt?» schreiben User dazu. Gewisse verteidigen die Aktion aber auch, doch die Kritik überwiegt. Aus Sicht von «Zürich Selbstbestimmt» besonders anstossend: Die Post, die sich als LGBTQIA+-freundliches und diverses Unternehmen positioniert, gibt nun einer «fundamentalistischen Organisation» eine Plattform.
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Das sagt die Post zur kritisierten Werbung
Warum lässt der Staatsbetrieb diese Werbung zu? Blick hat bei der Post nachgefragt. Eine Sprecherin verweist auf die postalische Grundversorgung, für den die Post unter anderem auch ihre Filialen nutze. «Die Post ist deshalb verpflichtet, bei der Nutzung von Werbeflächen die Gleichbehandlung sowie das Willkürverbot einzuhalten.» Für den «Marsch fürs Läbe»-Fall bedeutet das: «Solange die Werbung keine strafbaren Äusserungen, Verstösse gegen andere Gesetzesvorschriften oder überwiegende Einschränkungen von Grundrechten Dritter enthält, darf die Post bei Werbung mit politischem und ideellem Inhalt keine Vorauswahl der Werbeinhalte treffen. Und das tut sie auch nicht», stellt die Sprecherin klar.
Die Werbeflächen in den Poststellen stehen also allen Interessierten zur Verfügung. «Sie entscheiden, welche Kanäle sie für ihre jeweilige Aktion nutzen und einsetzen wollen», so die Sprecherin weiter. Die Werbetreibenden und ihre Auftraggeber seien für den Inhalt der Werbung verantwortlich.
Trotzdem: Die Post setzt auch Grenzen. Folgende Werbeinhalte sind in den Poststellen unzulässig:
- Werbung für alkoholische Getränke und Spirituosen, Werbung für Tabakwaren und Werbung für Heilmittel der Swissmedic-Listen A und B sowie Werbung für Heilmittel der Swissmedic-Listen C und D, die die gesetzlichen Einschränkungen nicht einhalten;
- Werbung mit pornografischen Inhalten;
- Werbung, die unwahr, irreführend oder unlauter ist;
- Werbung, die in einer anderen Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst.