Foto: Takuya Inaba

Gericht muss Erlaubnis erteilen
Ex-Nissan-Chef Ghosn will an Vorstandstreffen teilnehmen

Der nach mehr als drei Monaten unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassene Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn will am Vorstandstreffen des japanischen Autobauers teilnehmen.
Publiziert: 11.03.2019 um 09:02 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2019 um 10:57 Uhr

Sein Anwalt Junichiro Hironaka erklärte am Montag, der 64-jährige Automanager habe einen entsprechenden Antrag beim Bezirksgericht Tokio gestellt.

Ghosn könnte so die Möglichkeit erhalten, erstmals seit seiner Verhaftung im November mit seinen Kollegen zu sprechen. Das Gericht könnte möglicherweise bereits am Montag eine Entscheidung treffen. Sollte es dem Antrag zustimmen, könnte Ghosn wohl per Telefonkonferenz teilnehmen, erfuhr Reuters von einer mit der Angelegenheit vertrauten Person.

Beim Einkommen geschwindelt

Ghosn wurde als Vorsitzender von Nissan, Renault und Mitsubishi entlassen. Er ist jedoch nach wie vor in allen drei Aufsichtsräten, da über eine solche Abberufung die Aktionäre zu entscheiden haben. Ihm wird finanzielles Fehlverhalten beim Renault-Partner Nissan vorgeworfen. Auch soll er sein Einkommen nicht vorschriftsgemäss und vollständig angegeben haben.

Dem einst hoch angesehenen Top-Manager der französisch-japanischen Auto-Allianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi droht in Japan eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Ghosn bestreitet die Vorwürfe.

Strenge Auflagen für Ghosn

Wie Reuters von mit der Angelegenheit vertrauten Personen erfuhr, wollen Nissan, Renault und Mitsubishi eine gemeinsame Vorstands-Sitzungsstruktur entwickeln. Der neue Renault-Chef, Jean-Dominique Senard, werde demnach wahrscheinlich den Vorsitz übernehmen. Renault ist mit 43 Prozent grösster Nissan-Aktionär.

Ghosn war Mitte vergangener Woche nach über 100 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er musste eine Kaution von acht Millionen Euro zahlen und zusichern, Kameras an den Ein- und Ausgängen seines Wohnsitzes einzurichten, kein Internet zu nutzen oder Textnachrichten zu senden und zu empfangen. Darüber hinaus darf er auch nicht mit den an seinem Fall beteiligten Parteien kommunizieren und den Computerzugang nur in der Kanzlei seines Anwalts nutzen. (SDA/koh)

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