Aufgepasst bei der Einreise in ein EU-Land, denn seit dem 1. Februar reicht der zweite Piks nicht mehr. Die EU-Kommission hat die Gültigkeit des Impfzertifikates für Ungeboosterte verkürzt.
Die Folge: Wer nach neun Monaten keine Booster-Impfung erhalten hat, dessen Zertifikat verfällt. Diese Personen werden dann wie Ungeimpfte beim Grenzübertritt behandelt.
Die meisten europäischen Länder folgen der neuen EU-Regel. In den Nachbarländern der Schweiz gibt es allerdings einige Besonderheiten.
Härtere Regeln gelten
Deutschland folgt der neuen EU-Regel: Wer seit dem 1. Februar vor mehr als neun Monaten seine zweite Impfung erhalten hat und noch keinen Booster, der muss zwar nicht in Quarantäne, aber einen zusätzlichen PCR-Test vorweisen.
Wie in Deutschland gilt in Österreich das Impfzertifikat nach der zweiten Impfung nur noch neun Monate. Wer den zusätzlichen PCR-Test nicht vorweist, muss ausserdem in Quarantäne.
2G-Nachweis verlangt
Frankreich und Griechenland legen die Regel gar noch strenger aus. Das Impfzertifikat nach der Zweitimpfung verfällt bereits nach sieben Monaten. Die Betroffenen müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen.
Auch in Italien wirds eng für Ungeboosterte. Das Nachbarland verkürzt das Zertifikat nach der zweiten Impfung auf sechs Monate. Genesene und Geimpfte können ohne zusätzliche Restriktionen einreisen, Ungeimpfte müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.
Beim Nachweis der Corona-Genesung gelten je nach Land wiederum andere Vorschriften. So darf in Deutschland der positive Corona-Test nicht jünger als 28 Tage, aber nicht älter als 90 Tage sein. (lui)