Etwas Unpassendes gekriegt?
Diese Regeln gelten bei der Rückgabe von Weihnachtsgeschenken

Unter dem Weihnachtsbaum finden sich ab und zu unpassende Geschenke. Blick zeigt, was Sie beim Umtauschen von unliebsamen Weihnachtsgeschenken beachten müssen.
Publiziert: 27.12.2021 um 19:03 Uhr
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Unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschenk? Das passiert vielen.
Foto: Getty Images/MITO images
Darija Knezevic

Der Pulli passt nicht, das Buch steht bereits im Regal: Nach dem Fest ist vor dem grossen Geschenkumtausch. Denn unter den Weihnachtsbäumen liegen oft Geschenke, die nicht gefallen. Damit Beschenkte trotzdem nicht leer ausgehen, lohnt sich der Umtausch.

Das Problem dabei: In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Händler müssen die Ware nicht zurücknehmen, machen es in der Regel aber trotzdem. Wie lange man Zeit bekommt, die Geschenke umzutauschen, hängt stark vom Händler ab: Während einige 14 Tage Zeit für den Umtausch geben, sind es bei anderen Händlern bis zu 100 Tage. Auch der Kassenbon wird nicht für jede Rückgabe verlangt. Blick zeigt die Regeln für den Geschenkumtausch.

Originalverpackung wichtig für Umtausch

Beim Online-Händler Brack.ch gilt: Die Produkte müssen innert zwei Wochen nach Einkauf umgetauscht werden. Die Krux: Wenn das Weihnachtsgeschenk bereits frühzeitig eingekauft wurde, ist die Frist von zwei Wochen mittlerweile bereits verstrichen. Längere Fristen gibt es nur ausnahmsweise: «Brack.ch nimmt unter gewissen Umständen, originalverpackte Artikel auch nach Monaten noch zurück», heisst es auf Anfrage von Blick.

Besser sieht es bei Digitec/Galaxus aus, dort beträgt die Umtauschfrist standardmässig 100 Tage. Einzelne Produkte sind allerdings gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen, etwa bei bereits geöffneten Verpackungen. «Ob und wie die Rückgabe abläuft, und/oder möglich ist, hängt sehr vom Produkt und dem Zustand von Produkt und Verpackung ab», schreibt ein Sprecher.

Rückgabe mit oder ohne Quittung?

Coop will seinem Werbespruch alle Ehre machen und setzt auf eine «Zufriedenheitsgarantie». Wem das Geschenk nicht passt, erhält das Geld zurück. «Ohne Frist und bis zu einem Kaufpreis von 50 Franken ohne Quittung.»

Wer bei der Migros Geschenke umtauschen will, hat hingegen nur 30 Tage Zeit. Der Artikel muss unbeschädigt und originalverpackt sein, auch eine Quittung brauche es. Einzelne Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen – wie Spielkonsolen, Notebooks oder elektrische Zahnbürsten.

Beim Umtausch bieten die meisten Händler das Geld retour oder ein Alternativprodukt an. Dies ist etwa bei der Migros oder bei Brack.ch der Fall. Bei Digitec/Galaxus wird ebenfalls Geld zurückerstattet, jedoch kann es Abschlag je nach Zustand der Ware geben. Einzelne Geschäft bieten statt Geld nur Gutscheine an.

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