Einsprache in Rapperswil-Jona SG eingereicht
Dieser Rentner will Roger Federers neustes Bauvorhaben verhindern

Victor von Wartburg setzt sich für den freien Zugang zu Schweizer Gewässern ein – und verhindert dafür auch gerne mal ein Bauprojekt. Sein jüngster Kampf: Das geplante Boothaus von Tennis-Legende Roger Federer.
Publiziert: 23.09.2023 um 15:26 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2023 um 17:41 Uhr
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Victor von Wartburg kämpft seit Jahrzehnten für öffentlich zugängliche Uferwege an Schweizer Gewässern.
Foto: Philippe Rossier

Die Seevilla von Roger Federer (42) am Ufer des Zürichsees sorgt weiterhin für Aufsehen. Im Zentrum der Kontroverse steht diesmal das geplante Bootshäuschen. Dessen Bau dürfte sich aufgrund von Einsprachen weiter verzögern. Die öffentliche Auflagefrist ist diese Woche abgelaufen. Dass gleich mehrere solcher bei der Stadt Rapperswil-Jona SG eingegangen sind, bestätigte Stadtschreiber Stefan Eberhard gegenüber der «Linth-Zeitung».

Für eine der Einsprachen ist der Verein Rives Publiques verantwortlich, der sich in der Schweiz für öffentlich zugängliche Uferwege einsetzt. Präsident Victor von Wartburg (80) ist der Kopf der Bewegung. Er hat sich in den letzten zwanzig Jahren den Ruf als «Robin Hood der Seen» erarbeitet und ist auf den Bauämtern der Gemeinden berühmt-berüchtigt.

Pendenter Seeuferweg

Dass von Wartburg nun gegen das Bootshäuschen von Roger Federer in den Kampf zieht, begründet er mit einem pendenten Projekt zur Erstellung eines Seeuferweges von Kempraten SG nach Feldbach ZH. Federer solle so lange auf den Bau am Ufer und im Gewässerraum verzichten, bis der Seeuferweg verwirklicht sei – und damit im Einklang mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz sei.

Nur: Das könnte unter Umständen noch lange dauern. Denn der Kanton St. Gallen hat den Seeuferweg vor 21 Jahren im kantonalen Richtplan eingetragen. Geändert hat sich seither so gut wie nichts. Denn für die Realisierung verantwortlich wäre die Gemeinde. Sie scheint aber wenig Interesse daran zu haben, ihren wertvollsten Steuerzahlern einen Weg vor ihre Seevillen zu bauen.

Nicht einspracheberechtigt

Es gibt jedoch einen Haken mit von Wartburgs Einsprache: Sie ist unter Umständen gar nicht gültig. Denn sein Verein gehört nicht zu den 29 Organisationen, die in der Schweiz laut Verbandsbeschwerderecht einspracheberechtigt sind, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

In der jüngeren Vergangenheit spielte das keine Rolle, denn von Wartburg konnte das Feld der einsprachberechtigten Aqua Viva überlassen, die bereits 2020 Einsprache gegen das Bootshaus eingelegt hatte. Aqua Viva erreichte damals eine Sistierung des Verfahrens. Doch die hat diesmal kein Interesse an einer erneuten Einsprache. Der damalige Mangel an einer fehlenden Altlastensanierung sei nun verbindlich eingeplant worden, teilte Aqua Viva gegenüber der «Linth-Zeitung» mit.

Für von Wartburg beginnt somit ein einsamer Kampf. Erfolgreich wird er nur sein, wenn er die in seinem Schreiben geforderte Berechtigung zum Einspruch erhält. Ansonsten steht dem Häuschen am Wasser mit 20 Meter langem Steg bald nichts mehr im Wege. (ste)

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