Für Angestellte ist eine Entlassung ein Schlag ins Gesicht. Kurz vor dem Pensionsalter schmerzt eine Kündigung noch mehr. Die Chancen auf einen neuen Job sind dann miserabel. Zusätzlich zur Arbeitslosigkeit müssen die Gekündigten mit Renteneinbussen rechnen. Besonders Menschen mit niedrigen Löhnen bekommen dies im Portemonnaie empfindlich zu spüren.
Wenn zum Beispiel ein Angestellter mit einem Monatssalär von 3300 Franken im Alter von 63 Jahren frühpensioniert wird, führt dies zu einer monatlichen Lücke von 30 Franken bei 387 Franken Monatsrente. Bei Einkommen von 5000 Franken beträgt die Lücke 71 Franken (Rente: 923 Fr.). Bei 7800 Franken Lohn fehlen pro Monat 123 Franken (Monatsrente: 1589 Fr.). Dies zeigen Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Frauen erleiden ähnlich grosse Einbussen, nur sind ihre Renten generell tiefer, da ihnen ein Beitragsjahr fehlt.
Rentenreform schliesst Lücke
Mit dem aktuellen Vorschlag für die Rentenreform lägen die Renten für niedrige Löhne generell höher. Der sogenannte BVG-Kompromiss, den die Sozialpartner ausgehandelt haben, will zwar den Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente berechnet, von 6,8 auf 6 Prozent deutlich reduzieren. Das führt zu Rentenausfällen von rund 12 Prozent. Doch mit dem vorgesehenen Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken im Monat für eine Frist von vorerst 15 Jahren könnte das heutige Rentenniveau erhalten werden. Und Angestellte, die vor der Pensionierung einen blauen Brief erhalten, müssten weniger hohe Renteneinbussen erleiden.
Konkret würde sich die Monatsrente für einen gekündigten 63-Jährigen mit 3300 Franken Lohn auf 541 Franken erhöhen (vor Reform 387). Beim Monatslohn von 5000 Franken sind es 1015 Franken (vormals 923) und bei 7800 Franken Monatslohn beträgt die BVG-Rente 1602 statt 1589 Franken.
Dass Firmen, die zum Personalabbau gezwungen sind, oft lieber ältere Arbeitnehmer als jüngere rausstellen, ist auch auf die überdurchschnittlich hohen Sozialabgaben des heutigen BVG zurückzuführen.
Das grösste Handicap der über 55-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt sind die hohen Lohnbeiträge, welche die Arbeitgeber für sie an die Pensionskassen leisten müssen. Mit einer Altersgutschrift von 18 Prozent des Lohns, zu der Arbeitgeber mindestens die Hälfte beitragen müssen, gelten Ältere als teure Arbeitnehmer. Zum Vergleich: Für 45- bis 54-Jährige beträgt die Altersgutschrift derzeit nur 15 Prozent, für 35- bis 44-Jährige 10 Prozent.
Angleichung der Lohnbeiträge
Der Kompromissvorschlag für die Reform der beruflichen Vorsorge will die Altersgutschrift für alle über 45-jährigen Erwerbstätigen auf 14 Prozent reduzieren.
Die derzeitigen Lohnbeiträge seien ein starker Lohntreiber für ältere Angestellte, sagt Lukas Müller-Brunner (37) vom Ressort Sozialpolitik des Arbeitgeberverbands. Die vorgesehene Angleichung auf 14 Prozent bringe eine deutliche Verbesserung. «Das reduziert die Lohnkosten der über 55-Jährigen und erhöht ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt», führt er aus.
Zu den Gewinnern der Reform zählten die Älteren auch, weil bei ihnen die Umverteilung wegen der hohen angesparten Pensionskassengelder am höchsten ist, ergänzt Müller-Brunner. Generell verbessere die Reform die Renten der Tieflöhner, besonders der Teilzeitangestellten. Die letzte Rentenreform wurde 2017 vom Stimmvolk bachab geschickt. Der Bundesrat erarbeitet nach Ende der Vernehmlassung im Mai derzeit eine Botschaft für die Beratung im Parlament.
Angestellte ab 50 Jahren trifft die Langzeitarbeitslosigkeit am härtesten. Deshalb führte man in diversen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) extra Schutzmassnahmen für diese Alterskategorie ein. So sieht der GAV des Baugewerbes und der Poliere für über 55-Jährige mit zehn Dienstjahren auf dem Buckel eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Im GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) gilt bei Kündigungen von über 55-Jährigen eine besondere Fürsorgepflicht. Bei einer beabsichtigten Kündigung findet rechtzeitig und zwingend ein Gespräch zwischen der Geschäftsleitung oder der nächsthöheren vorgesetzten Stelle und dem betroffenen Mitarbeitenden statt. Der Mitarbeitende kann seine Lage schildern und gemeinsam mit den Chefs ausloten, wie das Arbeitsverhältnis doch noch aufrechterhalten werden könnte. Zudem erhalten Mitarbeitende ab 55 Jahren mit mindestens zehn Dienstjahren einen Monat zusätzliche Kündigungsfrist.
Diverse Branchen-GAV sehen des Weiteren vorzeitige Pensionierungen vor, mittels diesen Renteneinbussen abgefedert werden – zum Beispiel im Gastgewerbe, Gerüstbau, Maler-, Gipser- und Bauhauptgewerbe. Claudia Gnehm
Angestellte ab 50 Jahren trifft die Langzeitarbeitslosigkeit am härtesten. Deshalb führte man in diversen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) extra Schutzmassnahmen für diese Alterskategorie ein. So sieht der GAV des Baugewerbes und der Poliere für über 55-Jährige mit zehn Dienstjahren auf dem Buckel eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Im GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) gilt bei Kündigungen von über 55-Jährigen eine besondere Fürsorgepflicht. Bei einer beabsichtigten Kündigung findet rechtzeitig und zwingend ein Gespräch zwischen der Geschäftsleitung oder der nächsthöheren vorgesetzten Stelle und dem betroffenen Mitarbeitenden statt. Der Mitarbeitende kann seine Lage schildern und gemeinsam mit den Chefs ausloten, wie das Arbeitsverhältnis doch noch aufrechterhalten werden könnte. Zudem erhalten Mitarbeitende ab 55 Jahren mit mindestens zehn Dienstjahren einen Monat zusätzliche Kündigungsfrist.
Diverse Branchen-GAV sehen des Weiteren vorzeitige Pensionierungen vor, mittels diesen Renteneinbussen abgefedert werden – zum Beispiel im Gastgewerbe, Gerüstbau, Maler-, Gipser- und Bauhauptgewerbe. Claudia Gnehm