Viel Unmut und viel Aufwand für 2,1 Milliarden rückwirkende Corona-Gelder. Nachdem der Luzerner Gastronom Samuel Vörös vor Bundesgericht gewann, können 160'000 Unternehmen rückwirkend Geld vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einfordern. Es geht um Ferienentschädigungen für Mitarbeitende in Kurzarbeit, die das Seco zuvor nicht auszahlen wollte.
Doch die Hürden, um das Geld zu erhalten, sind hoch. Die Betriebe können nur bis Ende Oktober ein Gesuch einreichen. Wie «Watson» schreibt, sei das Prozedere zu aufwändig. Insbesondere in der Gastronomie-Branche, welche die meisten Mitarbeitenden in Kurzarbeit hatte, sei der Unmut gross.
«Eine Frechheit»
Für das Gesuch muss beispielsweise ausgefüllt werden, welcher Betrag den Betrieben zusteht. Diese Daten sind bereits bei den Arbeitslosenkassen. «Die Daten aus der erstmaligen Auszahlung bilden die Basis für die Nachzahlung. Um aber die Berechnung korrekt vornehmen zu können, sind weitere Angaben der Betriebe notwendig. Insbesondere muss eine Aufteilung in Mitarbeitende im Monats- und Stundenlohn erfolgen», meint das Seco dazu.
Gastronom Samuel Vörös ist mit dem Verfahren nicht einverstanden:«Die Ferien- und Feiertagsentschädigungen stehen den Unternehmen zu. Es ist eine Frechheit, dass man das Gesuch nochmals so kompliziert macht.» (lui)