Auf einen Blick
- Dänin ergaunerte sich bei Walliser Kantonalbank 1,5 Millionen Franken mit simplem Trick
- Gericht kritisiert Bank für mangelnde Sorgfalt bei Kreditvergabe
- WKB gewährte Darlehen trotz tieferer Immobilienbewertung
Eine wenig rühmliche Geschichte für die Walliser Kantonalbank (WKB): Einer Dänin (50) ist es gelungen, bei der WKB einen Millionenkredit zu erschleichen. Dabei wandte die hoch verschuldete und im Kanton Basel-Stadt betriebene Frau einen relativ simplen Trick an. Sie änderte ihren Namen in Dänemark und verkaufte dann ihre Wohnung in Verbier VS an sich selbst.
So gelang es ihr, zwischen 2012 und 2014 einen Notar und die Kantonalbank zu täuschen – und ein Hypothekendarlehen der WKB über 1,5 Millionen Franken zu erhalten. Dank der Täuschung konnte die dänische Staatsbürgerin ihre Immobilie behalten und gleichzeitig ihre Schulden bei der Raiffeisen begleichen.
Gericht gibt Kantonalbank eine Mitschuld
Die Walliser Kantonalbank reagierte erst nach 18 Monaten – und klagte die Dänin und den Notar an. Kürzlich behandelte das Bezirksgericht in Martigny VS den Fall. Dieses verurteilte die Dänin wegen Urkundenfälschung, sprach sie aber vom Vorwurf des Betrugs frei. Der beteiligte Notar erhielt einen Freispruch.
Das Urteil enthält gewisse Brisanz. Im 100-seitigen Schreiben kritisiert das Gericht die WKB deutlich, wie die Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche» in einer Recherche berichtet. Demnach trage die Bank eine «Mitverantwortung». Die Dänin legte gefälschte Gehaltsbelege vor, die leicht zu überprüfen gewesen wären, befand der Richter. Der zuständige WKB-Kreditmanager gab zu, nur die Website der angeblichen Firma besucht zu haben, ohne deren Existenz zu verifizieren.
Für die Kreditvergabe wich die Kantonalbank auch von internen Richtlinien ab. Denn trotz einer Immobilienbewertung von nur 1,29 Millionen Franken gewährte die WKB der Dänin ein Darlehen von 1,58 Millionen Franken. Das Gericht vermutet, dass die Aussicht auf eine wohlhabende Kundin die Bank geblendet haben könnte.
WKB und Staatsanwaltschaft ziehen Fall weiter
Die WKB streicht heraus, dass es dabei um einen «alten Fall» aus dem Jahr 2013 gehe. Der Bericht von «Le Matin Dimanche» stelle eine Teilsicht der Situation dar, so die Bank gegenüber dem «Walliser Boten». Und weiter: «Da es sich um einen laufenden Fall handelt, behalten wir uns unsere rechtlichen Argumente für den weiteren Verlauf des Verfahrens vor.»
Damit ist klar: Die Walliser Kantonalbank hat Berufung gegen den erstinstanzlichen Entscheid eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter.