EDA sitzt auf Rechnungen von über 200'000 Franken
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Gestrandete zahlen nicht:EDA sitzt auf Rechnungen von über 200'000 Franken

EDA muss 210'000 Franken abschreiben
Corona-Gestrandete verweigern immer noch Zahlung

Zuerst «gerettet», dann abgetaucht: Ignazio Cassis' Aussendepartement hat im Frühling 2020 Tausende Schweizer aus aller Welt in die Heimat geflogen. Die grösste Rückholaktion der Geschichte hinterlässt ein grosses Loch in den Kassen.
Publiziert: 06.01.2022 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 06.01.2022 um 09:46 Uhr
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Es war die grösste Rückholaktion in der Geschichte der Schweiz.
Foto: keystone-sda.ch
Nicola Imfeld

Corona legt im Frühling 2020 den internationalen Reiseverkehr lahm. Egal ob in Südamerika, Asien oder Afrika – plötzlich stand alles still. Eine Rückreise in die Heimat war für viele Reisende kaum mehr möglich. Die Rettung kam aus dem Aussendepartement (EDA) von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis (60).

Mit 35 Charterflügen holte das EDA in den folgenden Wochen die insgesamt 4100 gestrandeten Schweizerinnen und Schweizer zurück. Es war die grösste Rückholaktion der Geschichte. Dabei war stets klar: Die Passagiere müssen sich an den Kosten beteiligen.

Wer strandet, muss es selber ausbaden

Der EDA-Deal: 80 Prozent der Kosten zahlen die Reisenden selbst, 20 Prozent übernimmt der Bund. Insgesamt zehn Millionen Franken nahm er zur Vorfinanzierung in die Hand.

Doch die Dankbarkeit bei manchem Zurückgeholten hielt sich in Grenzen. Bereits im Sommer 2021 wurde bekannt, dass das EDA mehrere Schweizerinnen und Schweizer betreiben musste. Einzelne Schuldner waren sogar unauffindbar.

Unter dem Strich hatte das EDA 1700 Rechnungen verschickt. Gesamtsumme: 7,5 Millionen Franken. Immerhin: Davon ist der Löwenanteil mittlerweile beglichen. Über 7 Millionen Franken sind bis jetzt zurückbezahlt worden.

Doch bleiben auch knapp zwei Jahre nach der Rückholaktion viele Forderungen offen. EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger sagt auf Blick-Anfrage: «Von den unbezahlten Rechnungen hat der Bund mittlerweile rund 210’000 Franken abschreiben müssen.»

Die Gründe seien vielfältig. Manchmal konnte das EDA die Schuldner aufgrund falscher Adressangaben nicht ausfindig machen. In einigen Fällen waren sie nicht auffindbar. «Und für im Ausland wohnhafte Personen gibt es keinen Verlustschein – scheitert hier das Inkassoverfahren, schreibt das EDA die Forderung ab», erklärt Eltschinger.

EDA versucht noch Geld einzutreiben

Ganz abgeschlossen sind die Bemühungen des Aussendepartements noch nicht. Laut Sprecher Eltschinger hat das EDA mit einigen Schuldnern Ratenzahlungen vereinbart. Auch Dutzende Inkassofälle seien noch aktiv. Wann diese abgeschlossen seien, liesse sich nicht vorhersagen.

«Ein Inkassoverfahren ist in der Regel langwierig», so Eltschinger. «Ein Teil der betroffenen Personen hat seinen Wohnsitz im Ausland, was das Inkassoverfahren zusätzlich erschwert.»

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