Wer heute stirbt, hinterlässt auch im Internet Spuren. Die digitalen Entsprechungen von Briefen oder Fotoalben sind Nachrichten in Messenger-Apps sowie Fotos und Accounts auf Social-Media-Plattformen.
Auf Facebook kann man einen Erben benennen
Facebook, das weltweit grösste soziale Netzwerk, hat nun in einem Blog-Beitrag erklärt, was von Verstorbenen bleibt. Beantragt ein Nutzer nicht im Voraus die Löschung seines Profils im Todesfall, dann wird es normalweise «verdenkmalt», wie es Facebook nennt. Dann steht das Wort «Remembering» (erinnernd) über dem Profil, das gewissermassen eingefroren wird. In seltenen Fällen gibt Facebook auf Antrag weitere Informationen heraus.
Seit 2015 bietet Facebook die Möglichkeit, einen sogenannten Legacy-Kontakt (Erbkontakt) zu benennen. Das ist etwa ein Familienmitglied oder ein Freund, die unter anderem das Profilbild ändern, Freundschaftsanfragen akzeptieren können. Sie dürfen auch das Profil löschen, private Nachrichten dagegen dürfen sie nicht lesen. Angehörigen ist das bei Facebook grundsätzlich nicht erlaubt, wie ein Berliner Gerichtsurteil vor kurzem bestätigt hat.
Vererbungsdienste für Passwortlisten
Nicht nur bei Facebook kann man vorsorgen. Bei Vererbungsservices können Kunden Listen mit Passwörtern und Nutzernamen hinterlegen. Die werden dann im Todesfall an einen vorbestimmten Kontakt versandt. Einige Apps und Social-Media-Plattformen haben ihre eigenen Antworten auf Fragen zum digitalen Erbe gefunden:
- Beim Kurznachrichtendienst Twitter kann man schon seit 2010 beantragen, dass das Konto eines Verstorbenen gelöscht wird. Dies kann nur ein entsprechend den Nachlassbestimmungen Bevollmächtigter oder ein unmittelbares Familienmitglied tun. Dafür braucht man eine Kopie seines Personalausweises und eine Kopie der Sterbeurkunde der verstorbenen Person. Zugriff aufs Profil bekommt niemand. Wird ein Account nicht gelöscht, verbleibt er im Twitter-Universum.
- Google kann in Abstimmung mit nahen Familienangehörigen und -vertretern das Konto eines verstorbenen Nutzers löschen. Das Konto umfasst etwa den Zugang zum E-Mail-Postfach von Gmail. «Unter bestimmten Umständen können wir auch Zugriff auf Inhalte im Konto eines verstorbenen Nutzers gewähren», schreibt Google. Über einen Inaktivitätsmanager kann man aber auch selbst einstellen, nach welcher Zeit ohne Aktivität die Zugriffsrechte auf eine andere Kontaktperson übergehen oder wann das Konto automatisch gelöscht wird.
- Bei der Social-Media-App mit den jüngsten Nutzern kennt man kein festgelegtes Prozedere für den Todesfall. Snapchat-Nutzer können niemanden bevollmächtigen, noch kann ein Hinterbliebener Zugriff oder Löschung beantragen. Allerdings kann man einstellen, dass ein Account nach einiger Zeit inaktiv wird.
- Bei Instagram kann wie bei Mutterkonzern Facebook ein Account «verdenkmalt» werden. Direkte Familienangehörige können beantragen, dass der Account gelöscht wird.
- Die Messaging-App Whatsapp hat bisher keine Vorgehensweise festgelegt für den Fall, dass ein Nutzer verstirbt. Man kann den Account nur selbst löschen. «Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Möglichkeit, deinen Account für dich zu löschen», heisst es auf der Whatsapp-Website.