Deutsches Gericht hat entschieden
Facebook muss Konto Verstorbener nicht an Eltern freigeben

Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Kammergericht in Berlin (D) heute in zweiter Instanz und stellte sich damit gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015.
Publiziert: 31.05.2017 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:29 Uhr
Die Eltern ihrer verstorbenen Tochter wollen klären, ob sie gemobbt wurde. Deswegen wollen die Eltern Einsicht in ihren Facebook-Account. Ein deutsches Gericht verbietet das aber.
Foto: Matt Rourke

Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.

In zweiter Instanz verloren

Doch der US-Konzern verweigert sich und beruft sich dabei unter anderem auf den Datenschutz. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht 2015 im Sinne der Mutter entschieden. Facebook war dagegen in Berufung gegangen, weshalb die Entscheidung nun beim Kammergericht lag.

Die Richter hatten zunächst eine Einigung angeregt, diese war aber nicht zustande gekommen. Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen. (SDA)

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