Diese Straftatbestände kommen beim Postauto-Bschiss in Frage
Das könnte der Post-Spitze drohen

Wer ist für den Postauto-Bschiss verantwortlich? Nach den BLICK-Enthüllungen stellt das Bundesamt für Verkehr nun ein Dossier für eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft zusammen.
Publiziert: 09.02.2018 um 17:54 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:30 Uhr
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Hat sie von den illegalen Buchungen gewusst? Susanne Ruoff, Konzernleiterin Post.
Foto: Keystone
Sven Zaugg

Eine enttäuschte Bundesrätin, Rücktrittsforderungen von links bis rechts und immer noch viele offenen Fragen – hüben wie drüben. Der Post-Skandal weitet sich aus, die Schlinge um die Führungsriege der Post und Postauto AG zieht sich allmählich zu. Es liegt auf der Hand: Die Falschbuchungen werden für die involvierten Personen ein juristisches Nachspiel haben. 

Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), sagte gestern Donnerstag vor den Medien, Postauto habe Gewinne «systematisch organisiert» verschleiert. Das Vorgehen sei «mit allergrösster Wahrscheinlichkeit» illegal. «Es war eine sehr aktive Täuschung», die für Aussenstehende praktisch nicht nachvollziehbar gewesen sei. Post-Chefin Susanne Ruoff (60) sprach von «fiktiven und illegalen Buchungen».

Bundesanwaltschaft ist informiert

Geklärt werden muss: Wer ist für den Postauto-Bschiss verantwortlich, wer war die treibende Kraft hinter den illegalen Buchungen, wer hat die Strategie festgelegt? Das BAV stellt derzeit ein Dossier für eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft zusammen.

Zittern müssen der frühere Post-Finanzchef und heutige CEO der Aargauischen Kantonalbank, Pascal Koradi (45), der geschasste Postauto-Chef Daniel Landolf (58) und dessen Finanzchef Roland Kunz. Aber auch Post-Chefin Ruoff ist als oberste Verantwortliche nicht aus dem Schneider.

Dokumente, die BLICK vorliegen, zeigen, dass Ruoff über die zweifelhafte Buchungspraxis bei der Postauto AG seit 2013 im Bild war. Koradi soll an einer Klausur sogar ein System vorgeschlagen haben, um die Gewinne besser zu verschleiern.

Diese Straftatbestände kommen in Frage:

  • unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe (Art. 152 StGB). Das Strafmass: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldbusse;
  • eventuell verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände, wenn die vorgeworfenen Verhaltensweisen dazu beigetragen haben, dass Subventionen unrechtmässig erlangt wurden (Art. 14+15 VStR). Das Strafmass: Gefängnis oder Busse bis 30'000 Franken;
  • ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB). Sie würde jedoch voraussetzen, dass die Postauto AG an ihrem Vermögen geschädigt worden ist. Strafmass: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Ob es jemals zu Anzeigen oder Prozessen kommt, ist völlig offen. Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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