Die wichtigsten Fragen und Antworten zum drohenden Swiss-Pilotenstreik
Bekomme ich bei Flugausfall mein Geld zurück?

Am letzten Oktober-Wochenende wollen die Swiss-Piloten streiken, wenn sie mit der Geschäftsleitung keine Einigung erzielen. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zum drohenden Pilotenstreik.
Publiziert: 17.10.2022 um 19:42 Uhr
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Aktualisiert: 18.10.2022 um 15:40 Uhr
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Die Swiss-Piloten wollen streiken, wenn die Geschäftsleitung im GAV-Streit nicht einlenkt.
Foto: Keystone
Nicola Imfeld und Dominique Schlund

Ein historischer Streik am Flughafen Zürich wird immer wahrscheinlicher. Die Pilotinnen und Piloten der Fluggesellschaft Swiss haben am Sonntag die Streikforderung der Pilotengewerkschaft Aeropers in einer Abstimmung mit überwiegender Mehrheit abgesegnet. Am kommenden Wochenende trifft sich Aeropers-Präsident Clemens Kopetz mit Swiss-CEO Dieter Vranckx (49) zur vorerst letzten Verhandlungsrunde. Einigt man sich nicht auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – die Piloten fordern mehr Lohn und flexiblere Arbeitszeiten –, dürfte der Streik laut Blick-Informationen am letzten Oktober-Wochenende Tatsache sein.

Worauf müssen sich Fluggäste der Lufthansa-Tochter Swiss vorbereiten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Flüge wären vom Streik betroffen?

Voraussichtlich alle geplanten Flüge der Swiss am Wochenende vom 29. und 30. Oktober. Zwar sind die Herbstferien dann grösstenteils vorbei, trotzdem wären Hunderte Flüge von und nach Zürich betroffen – und somit Zehntausende Passagiere. Zum Beispiel die Langstrecken-Verbindungen nach Los Angeles oder New York (USA), Hongkong oder Sao Paulo (Brasilien), aber auch zahlreiche Kurzstreckendestinationen wie Berlin (Deutschland), Barcelona (Spanien) oder London (Grossbritannien).

Sind auch Edelweiss-Flüge vom Streik bedroht?

Nein. Die Edelweiss-Piloten haben ihren eigenen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt. Sie wären am Streik nicht beteiligt.

Gab es bei Swiss schon einmal einen Pilotenstreik?

Ja. Am 26. September 2006 streikten die Piloten der Avro-Flotte – damals war nur das Europageschäft der Swiss betroffen. Der Streik dauerte den ganzen Tag, es kam zu 128 Flugausfällen.

Was kann ich tun, wenn mein Flug aufgrund des Streiks annulliert wird?

«Grundsätzlich hat der Kunde ein Schadenersatzforderungsrecht», sagt Comparis-Experte Felix Schneuwly (62). Dieses muss man bei der Fluggesellschaft geltend machen, wenn man direkt über sie gebucht hat. Hat man über ein Reisebüro gebucht, so muss man sich an dieses wenden. In beiden Fällen hat der Kunde Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung des Betrags.

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Gibt es einen Haken?

Ja. Wer beispielsweise das Mietauto und das Hotel separat gebucht hat, der bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. «Wenn ich meine Reise einzeln buche, habe ich für jedes Problem einen anderen Ansprechpartner», sagt Schneuwly. Reiseversicherungen seien im Streikfall nicht hilfreich. «Normalerweise übernehmen diese keine Kosten bei Flugausfällen aufgrund eines Streiks.» Auf der sicheren Seite sei man nur dann, wenn man die ganze Reise über ein Reisebüro gebucht hat.

Was sagen die Reiseanbieter?

«Wir würden einen Streik sehr bedauern. Das wäre mit einem erheblichen Zusatzaufwand verbunden», sagt Hotelplan-Sprecherin Tanja Pöll. Einige Kunden hätten bereits angefragt, was im Falle eines Streiks mit den Flügen geschieht. «Wir würden nach Alternativen suchen, buchen die Flüge unserer Kunden um und beantworten ihre Fragen», verspricht Pöll.

Bei Kuoni klingt es ähnlich. «Wir haben Vertrauen in die Swiss und Aeropers, dass man sich der Verantwortung bewusst ist und alles unternimmt, dass es nicht zum Streik kommt», sagt Sprecher Markus Flick. Im Worst-Case-Szenario wäre man vorbereitet. «Wir bei Kuoni haben viel Erfahrung mit der Umbuchung von Flügen. Die Corona-Pandemie hat das immer wieder erforderlich gemacht. Es gibt auch öfters Streiks in Deutschland und Frankreich», sagt Flick.

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