«Bad News are good News»
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Krypto-King über Vorwürfe:«Bad News are good News»

Der jüngste Krypto-«Milliardär»
Jetzt verteidigt sich Dadvan Yousuf gegen die schärfsten Vorwürfe

Der jüngste Krypto-«Milliardär» der Schweiz steht immer mal wieder im Scheinwerferlicht der Medien. Dieses Mal, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen. Blick hat mit dem Krypto-Investor gesprochen und lässt einen Experten zu Wort kommen.
Publiziert: 22.03.2022 um 00:11 Uhr
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Aktualisiert: 22.03.2022 um 07:54 Uhr
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Gegenüber dem Krypto-Investor Dadvan Yousuf (21) wurden in den Medien einige Vorwürfe laut.
Foto: Pascal Scheiber
Kilian Marti

Es sieht aus wie die klassische Vom-Tellerwäscher-zum-Millionär-Geschichte: Der sagenhafte Aufstieg des irakischen Flüchtlings Dadvan Yousuf (21), der im Alter von drei Jahren in die Schweiz kam und es nach eigenen Angaben – zumindest zeitweise – zum Krypto-Milliardär gebracht hat. Die Story machte rund um den Globus Schlagzeilen – auch im Blick.

Für nicht wenige klang die Geschichte aber zu gut, um wahr zu sein. Der junge Krypto-Investor nährte durch widersprüchliche Aussagen Zweifel an diesem Hollywood-reifen Werdegang. Irrtümer gab Yousuf nur dann zu, wenn Journalisten ihm Falschaussagen nachwiesen. So etwa im Fall seines Lehrabschlusses, den er bis heute nicht in der Tasche hat.

Ist er ein Schwindler oder ein Finanzgenie? Was ist wahr, was ausgeschmückt, was frei erfunden? Blick hat Yousuf mit den wichtigsten Vorwürfen konfrontiert.

Vorwurf 1: Falschangabe über seinen ersten Bitcoin-Deal

Der erste Vorwurf dreht sich um den Bitcoin-Kauf des Krypto-Investors als Elfjähriger. Gegenüber der «Handelszeitung» sagte Yousuf, dass er auf der Internetseite Mt. Gox zum ersten Mal in Bitcoin (BTC) investiert habe. Recherchen zeigen aber, dass ein Kauf über die Plattform zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich war. «Beim Gegenlesen ist mir der Fehler passiert, dass ich den Absatz im Text nicht korrigiert habe», lautet Yousufs Erklärung.

Gekauft habe er die Coins am 14. November 2011 über die Plattform Virwox – bei einem Kurs von weniger als 2 Franken. Einen Beleg dieser Transaktion habe er nicht mehr, da er die Wallet-Adresse, das digitale Portemonnaie für Kryptowährungen, verloren habe. Die früheste Transaktion, die er belegen kann, ist der Kauf von fast 1000 Bitcoin Ende 2012 – Wert am Donnerstag rund 39,5 Millionen Franken.

Yousuf loggt sich in Anwesenheit der Blick-Journalisten in sein Profil bei einer bekannten Handelsplattform für Kryptowährungen ein. 50 Millionen Franken hat er dort in Bitcoin und 40 Millionen Franken in Ethereum ausgewiesen. Auf der Plattform reichen Belege seiner Transaktionen zurück ins Jahr 2012.

Blick hat bei Julian Liniger (29) nachgefragt. Der Krypto-Experte sagt zur ersten Investition: «Ab April 2011 konnte man auf Virwox digitale Währungen wie Bitcoin handeln.» Der Kaufkurs von weniger als 2 Franken sei Mitte November 2011 aufgrund der Volatilität möglich gewesen. Bezüglich der verlorenen Wallet-Adresse ist der Experte jedoch skeptisch: «Grundsätzlich kann man jede Transaktion auf der Bitcoin-Datenbank, der Blockchain, bis zum Ursprung zurückverfolgen.» Heisst: Yousuf müsste die Transaktion 2011 eigentlich nachweisen können.

Vorwurf 2: Verdächtige Transaktionen

Schwerwiegender ist der zweite Vorwurf. SRF berichtete über verdächtige Transaktionen Yousufs – gestützt auf eine Quelle. Yousuf habe Kryptowährungen an Adressen überwiesen, die auf schwarzen Listen sind. Weil sie in Zusammenhang mit Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen nach Russland und in die Ukraine stehen sollen.

Yousuf widerspricht klar: «Niemals habe ich solche Transaktionen an Adressen auf schwarzen Listen gemacht.» Zudem sei es für Aussenstehende unmöglich, das zu beweisen, weil niemand seine Wallet-Adressen kenne.

Beim letzten Punkt widerspricht Krypto-Experte Liniger: «Durch eine Analyse der Bitcoin-Blockchain gibt es Möglichkeiten, eine Adresse dem Besitzer zuzuordnen. Dies geht auch, wenn man diese nie bewusst veröffentlicht hat.»

Yousuf kann den Vorwurf also nicht entkräften. Doch es fehlt auch der Beweis, dass er tatsächlich verdächtige Transaktionen getätigt hat.

Vorwurf 3: Falschaussage zur Finma

Der Krypto-Investor hat behauptet, seine Stiftung habe eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (Finma). Das stimmt jedoch nicht, wie Finma-Sprecher Tobias Lux gegenüber Blick sagt. «Die genannte Stiftung wie auch die angesprochene Person haben keine aufsichtsrechtliche Bewilligung.»

Wieso also sagt Yousuf das? Er erklärt: «Wichtig zu wissen ist, dass eine renommierte Anwaltskanzlei mir und der Stiftung versicherte, dass wir keine Bewilligung der Finma benötigen – einzig einen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO).»

Weil er sich seit Monaten im Aufnahmeprozess mit einer SRO befinde, habe er diese Aussage gemacht. «Ich sagte das nicht bewusst falsch, sondern ich ging davon aus, dass der Prozess schon dazu führte, direkt der Finma unterstellt zu sein.»

Mittlerweile wisse er, dass seine Stiftung auch mit einem SRO-Anschluss der Finma «nur» indirekt unterstellt sei. Dies bestätigt auch Krypto-Experte Liniger.

Vorwurf 4: Untersuchung gegen die Stiftung

Gemäss Medienberichten führe die Finma gegen Yousuf und seine Stiftung eine Untersuchung durch. Hintergrund ist, dass die Stiftung eine eigene Kryptowährung, den Token Dohrnii (DHN), lanciert hat. Diese Digitalwährung wurde in einem Vorverkauf, einem sogenannten Initial-Coin-Offering (ICO), über die Stiftungswebsite an über 800 Investoren verkauft.

Ob bei diesem ICO alles mit rechten Dingen abgelaufen ist, prüfe nun die Finma. Die Frage ist, ob Yousuf den Dohrnii-Verkauf bereits vor dem Anschluss an eine SRO starten durfte.

Die Finma will sich zum konkreten Fall nicht äussern, weist aber grundsätzlich auf die Anforderung nach Anschluss an eine SRO hin.

Yousuf sagt dazu, es handle sich dabei um ein «standardisiertes Vorgehen». Und: «Mit zwei verschiedenen SRO hat mein Anwalt die Anforderungen abgeklärt, um ein ICO durchzuführen.» Er habe sich bestätigen lassen, dass er seine Kryptowährung bereits vor dem Anschluss an eine SRO auf den Markt bringen könne.

Experte Liniger sagt dazu: «Unter bestimmten Umständen ist es wohl möglich, wenn auch sehr unüblich, die Geschäftstätigkeit bereits vor dem finalen Entscheid aufzunehmen. Es muss jedoch von einer SRO vorgehend beurteilt und mit spezialisierten Anwälten besprochen werden.»

Vorwurf 5: Yousuf musste den Handel mit seiner Kryptowährung stoppen

Medien schrieben, Yousuf müsse mit dem internationalen Handel seines Tokens warten, bis die Finma grünes Licht gebe. «Das ist falsch. Es gibt kein grünes Licht», sagt der 21-jährige. Der ICO sei beendet, und schon Ende März werde seine Kryptowährung weltweit handelbar sein. Dafür brauche es die Finma nicht.

Auch in diesem Fall findet Liniger: Es komme darauf an. «Wenn es mit spezialisierten Anwälten und der SRO besprochen wurde, dann ist es möglich, einen Krypto-Token ohne Finma-Bestätigung zu handeln.» Dies werde aber nicht auf den Top-Exchanges wie Coinbase stattfinden, sondern auf kleineren, schwächer regulierten Plattformen, schätzt Liniger.

Zusammenfassend kann man sagen, oft steht Aussage gegen Aussage, Belege werden von beiden Seiten wenig beigebracht. Yousuf hinterlässt das Bild eines jungen Mannes, der Unternehmergeist zeigt und nicht immer bis ins Letzte weiss, welche Regulierungen gelten. Man darf auch sagen: Belege für rechtliches Fehlverhalten gibt es bislang nicht.

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