Der Betrüger-Schutz im Test
Brauche ich eine Versicherung gegen Internet-Gauner?

Cyberversicherungen versprechen Schutz, wenn Betrüger einem das Konto leer räumen. Der Beobachter hat den Check gemacht, wann sie sich lohnen können.
Publiziert: 05.03.2025 um 14:06 Uhr
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Betrüger versuchen oft, an Kreditkartendaten heranzukommen.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

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Julia Gubler
Beobachter

Betrüger wollen Kreditkartendaten abgreifen, Viren verbreiten oder drohen per Mail, dass sie schlimme Dinge tun, wenn man kein Geld überweist. Das nennt sich Phishing, Malware oder Ransomware.

Bei praktisch allen Versicherern kann man für solche Schadenfälle Cyberversicherungen abschliessen. Sie sollen Daten retten und verlorenes Geld ersetzen. Man sollte aber genauer hinschauen, bevor man sich den Schutz zulegt – in vielen Fällen ist er überflüssig.

Was decken gängige Cyberversicherungen?

Cyberversicherungen kann man entweder als Zusatz zur Hausratversicherung oder als Einzelversicherung abschliessen. Was genau gedeckt und ausgeschlossen ist, bestimmen immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Die fallen je nachdem sehr unterschiedlich aus. So auch die jährlichen Prämien: Sie bewegen sich zwischen 30 und 237 Franken. Teilweise kann man auch nur einzelne Bausteine versichern.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Normalerweise gedeckt sind:

  • Kosten für eine Datenrettung
  • Vermögensschaden bei E-Banking- oder Kreditkartenbetrug
  • Schäden, die beim Onlineshopping entstehen
  • Rechtsschutz bei Urheberrechts- oder Persönlichkeitsverletzungen im Internet
  • Kosten für eine psychologische Betreuung infolge Cybermobbing

Wann ist die Cyberversicherung sinnvoll?

Das kommt wie immer ganz darauf an, welche Risiken man versichern möchte, was einem persönlich wichtig ist. Wer eine Cyberversicherung abschliessen will, sollte vorher das Kleingedruckte der bestehenden Versicherungen prüfen. Was deckt meine Hausrat- und Rechtsschutzversicherung bereits ab? Was ist ausgeschlossen? Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Lohnen kann es sich zum Beispiel für den Fall, dass man auf eine Phishing-Mail hereinfällt – und einem Betrüger aus Versehen die Login-Daten für das E-Banking gibt. Wenn das Konto dann leer geräumt ist, haftet die Bank nicht. Dann kommt die Cyberversicherung zum Zug.

Oder wenn auf Social Media persönlichkeitsverletzende Kommentare fliegen: Ein Gerichtsverfahren, das den Verfasser zur Löschung zwingt, kann teuer werden. Einige Rechtsschutzversicherungen schliessen eine solche Deckung aus.

Das spricht gegen eine Cyberversicherung

Das Risiko ist gross, dass man sich doppelt versichert. Kreditkartenfirmen erstatten betrügerische Abbuchungen normalerweise auch ohne Versicherung zurück – sofern man keine Sorgfaltspflichten verletzt hat und den Fall rechtzeitig mit dem Beanstandungsformular meldet.

Zudem sind die versicherten Beträge bei den meisten Versicherern auch eher bescheiden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt meist viel höhere Summen für Anwalts- und Gerichtskosten als eine Cyberversicherung. Die Mobiliar-Cyberversicherung ersetzt zum Beispiel bei einem leer geräumten Konto maximal 20’000 Franken. Die Generali höchstens 3000 Franken.

Es gibt auch einige Ausschlüsse von der Versicherung. Wer zum Beispiel auf einen sogenannten Romance-Scam oder einen Enkeltrick hereinfällt und freiwillig Geld überweist, bekommt trotz Cyberversicherung nichts zurückerstattet.

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