Der Niedergang der Credit Suisse (CS) ist kostspielig. Für den Finanzplatz Schweiz, für die Grossaktionäre aus Saudi-Arabien und Katar, aber auch für die vielen Kleinaktionäre in der Schweiz.
Einer von ihnen ist Blick-Leser und Rentner Bruno G.* (75) aus Basel. Mehr als 50'000 Franken hat der langjährige CS-Aktionär durch die plötzliche Übernahme der CS durch die UBS verloren. Mitspracherecht hatte er keins – weil der Bundesrat Notrecht angewendet hat, konnten sich Aktionäre wie G. nicht zum Deal äussern.
Einerseits ist G. über die Verantwortlichen der CS verärgert, andererseits auch über die Regierung, die seiner Meinung nach «unklar» informierte. Der Rentner bezeichnet das Vorgehen als «Riesensauerei» und als «faktische Enteignung». «Das Ganze ist ein Bschiss», sagt er zu Blick.
CS-Aktien überstürzt nach UBS-Deal verkauft
G. stört sich besonders an der Kommunikation der Verantwortlichen, die ihn letztlich Geld gekostet habe. Er spricht die Pressekonferenz am Sonntagabend vor einer Woche und die Frage an, ob die CS-Aktien am Tag nach der Übernahme durch die UBS noch gehandelt werden können. Finma-Direktorin Marlene Amstad (54) wollte – oder konnte – das an der Pressekonferenz nicht beantworten.
«Ich habe darum gleich am Montagmorgen meine Aktien für etwas über 70 Rappen verkauft, damit ich überhaupt noch etwas kriege», sagt der Rentner. Pikant: Die UBS bezahlt CS-Aktionären 76 Rappen pro Aktie in UBS-Aktien. Doch der Aktienkurs der Credit Suisse stürzte am Montagmorgen trotzdem kurzzeitig unter die 70-Rappen-Marke. «Wäre klarer kommuniziert worden, hätte ich meine Aktien behalten und nicht überstürzt verkauft», sagt G.
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Schweizer Kleinaktionäre wollen klagen – aber können sie?
Noch am Freitag hatte er die Einladung für die Generalversammlung der CS erhalten. Diese hat er inzwischen im Altpapier entsorgt. Ob er klagen wird, weiss der Rentner noch nicht. Vielleicht schliesst er sich dem Kleinaktionär und Anwalt Perica Grasarevic an, der klagewillige Aktionäre kostenlos unterstützen will und bereits die Plattform notrecht.com aufgeschaltet hat.
Das Interesse daran sei gross und übertreffe jede Erwartungen, so Grasarevic auf Twitter. «Wir hatten in Peak-Zeiten über 300 Anfragen pro Stunde.» Dass für die Kleinaktionäre in der Schweiz etwas zu holen ist, bleibt unwahrscheinlich. Anders als in den USA gibt es in der Schweiz das Instrument der Sammelklage nicht.
G. macht sich denn auch wenig Hoffnung: «Eine Einzelklage ist in der Schweiz schwierig und kostet Zeit und Geld.»
*Name geändert