Mit den Änderungen im Raumplanungsgesetz weht für Gemeinden und Grundeigentümer ein viel strengerer Wind. Vor der Revision haben einige Kantone das Gesetz sehr grosszügig interpretiert. Heute können sie das nicht mehr. Der Bund schaut bei den Zahlen ganz genau hin. Zu genau, findet Peter Karlen (64), ehemaliger Bundesrichter und Spezialist für Raumplanungsrecht: «Das Gesetz ist zu zentralistisch. Der Bund schreibt den Kantonen in der Raumplanung zu viel vor. So kommen die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu kurz.»
Neben dem Wallis sind davon vor allem die Kantone Freiburg, Jura, Waadt, Basel-Landschaft oder Graubünden betroffen, die über die nächsten Jahre ebenfalls Bauland zurückzonen müssen.
«Entwicklung wird nicht eingeschränkt»
Gemäss Verfassung hätte der Bund eigentlich die Aufgabe, die Grundsätze für die Raumplanung festzulegen, so Karlen. «Doch das Vertrauen in die Gemeinden und Kantone scheint zu fehlen. Es gilt als ausgemacht, dass sie ihrer Aufgabe nicht nachkommen. Der Bund nimmt deshalb seine Kompetenzen in der Raumplanung immer grosszügiger wahr.»
Ganz anders fällt die Einschätzung durch Espacesuisse, den Schweizer Verband für Raumplanung und Umweltfragen, aus. «Die Entwicklung wird nicht eingeschränkt, sondern gelenkt und auf die vorgegebenen Ziele ausgerichtet», sagt die stellvertretende Direktorin Christa Perregaux (52). Sie verweist zudem auf das Abstimmungsergebnis im Jahr 2013: Damals stimmten 62,9 Prozent für die Gesetzesrevision.
Ziel der Revision sei es, Kulturland zu schonen, eine weitere Zersiedlung zu vermeiden und stattdessen qualitätsvoll nach innen zu verdichten. Dies soll auch erreicht werden, in dem die Bauzonen auf den erwarteten Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet werden.
Zurückhaltung beim Bundesgericht
Im Wallis ist der Rückzonungsbedarf am grössten: Das dürfte den Gemeinden noch einige Sorgen bereiten. «Es ist denkbar, dass auf das Wallis eine Klagewelle zukommt», sagt Karlen. Der Grund: Die Eigentümer sollen für die Rückzonungen nicht entschädigt werden. Und das, obwohl sie ihre Grundstücke jahrelang als Bauland versteuert haben.
Doch die Aussichten auf Erfolg stehen schlecht. «Das Bundesgericht hat in solchen Fällen bisher sehr zurückhaltend entschieden», sagt Karlen. Trotzdem könnten im Einzelfall Entschädigungen fällig werden. «Beispielsweise, wenn die Eigentümer bereits bei der Erschliessung der Parzelle mitbezahlt haben», sagt Karlen. Und solche Fälle gibt es im Wallis einige.
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