Nach einem emotional geführten Abstimmungskampf nahmen die Walliser Stimmberechtigten das kantonale Ausführungsgesetz zum revidierten Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) mit 64'222 Ja- zu 24'012 Nein- Stimmen an. Sie folgten damit dem Vorschlag der Kantonsregierung sowie der Mehrheit der grossen Parteien mit Ausnahme der SVP. Die Stimmbeteiligung betrug 42,48 Prozent.
Die Gesetzesvorlage hatte im Kanton Wallis die Wogen hoch gehen lassen, ähnlich wie vor der Abstimmung über das Bundesgesetz über die Raumplanung. Dieses war vom Schweizer Volk am 3. März 2013 mit 62,9 Prozent angenommen worden; einzig im Kanton Wallis war das RPG mit wuchtigen 80,4 Prozent Nein-Stimmen verworfen worden.
Ziel des revidierten Raumplanungsgesetzes ist es, durch die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollen zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brach liegendes Bauland effizienter genutzt werden.
Nach dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes am 1. Mai 2014 haben die Kantone bis 2019 Zeit, ihre Baulandreserven zu überprüfen und den Bedarf bis 2030 anzupassen. Dass im Wallis die Umsetzung besonders schwierig ist, ist auf darauf zurückzuführen, dass im Bergkanton der Besitz von Grundstücken aus historischen Gründen weit verbreitet ist. So war es im Wallis üblich, dass Bauern ihr Hab und Gut auf alle Kinder verteilten und nicht einfach auf einen Sohn, der gewillt war, den Hof zu übernehmen.
Diese Erbteilung führte dazu, dass heute rund 70 Prozent der Walliser Bevölkerung in den eigenen vier Wänden leben. Das Wallis verfügt schweizweit gesehen über die grössten Baulandreserven.
Die Walliser Kantonsregierung war bemüht, eine der spezifischen Situation des Wallis angepasste Lösung zu finden. Bei einer Eins-zu-Eins-Umsetzung des RPG hätten die Walliser 2000 der über 3000 Hektaren an unbebauten Wohnzonen rückzonen müssen. Der Regierung gelang es jedoch, einen Mittelweg zu finden, der auch vom Bund akzeptiert wurde.
Gemäss dieser Walliser Sonderlösung können die Walliser Gemeinden Teile der überdimensionierten Bauzonen für eine längere Zeit blockieren statt sie auszonen. Möglich wird dies, weil der Bedarf anstatt auf die nächsten 15 Jahre auf die nächsten 30 Jahre ausgerichtet wird.
So werden alle unbebauten Bauzonen, die erst über die nächsten 15 Jahre hinaus gebraucht werden, in sogenannten Siedlungszonen blockiert. Mit diesem Trick konnte die Fläche, die ausgezont werden muss, um die Hälfte reduziert werden. Somit werden bis 2035 rund 1000 Hektaren rückgezont, was 1400 Fussballfeldern entspricht.
Die grosse Mehrheit der Parteien sowie die Handels- und Industriekammer und auch eine Reihe von Umweltorganisationen standen hinter dem Konzept. Ihr wichtigstes Argument war, dass das Gesetz Rechtssicherheit schaffe. Bei einer Nichtumsetzung würden dem Kanton Sanktionen etwa in Form eines Baumoratoriums drohen.
Ein Nein würde folglich viele Bauprojekte blockieren. Dies wiederum würde dem Wirtschaftswachstum des Kantons schaden. Eine vom Kanton eingeholte Studie bezifferte die drohenden Verluste gar auf 1,3 bis 3,8 Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren.
Heftig bekämpft worden war der Gesetzesentwurf von der SVP und den Grundeigentümer-Vertretern, aber auch von der SP Oberwallis. Die Gegner argumentierten, dass Bodeneigentümer de facto enteignet würden, ohne dass sie eine Entschädigung erhielten.
Das kantonale Gesetz führe so zu einer Wertvernichtung in Milliardenhöhe und folglich zu Streit in Gemeinden und Familien. Ausserdem entstehe durch das Gesetz ein Graben zwischen den weniger betroffenen Städten und Talgemeinden und den stark betroffenen Berggemeinden.