Corona-Selbsttests sind neu auch für zu Hause erlaubt
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Bedingungen jetzt klar
Corona-Selbsttests sind neu auch für zu Hause erlaubt

In der Schweiz können neu Corona-Selbsttests zugelassen werden. Momentan laufen die Validierungen noch. Das BAG und Swissmedic geben aber die Kriterien bekannt.
Publiziert: 13.03.2021 um 15:28 Uhr
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Aktualisiert: 06.04.2021 um 08:10 Uhr
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Schnelltests für zu Hause sind nun auch in der Schweiz zugelassen.
Foto: Keystone

Nun ist es so weit: Swissmedic lässt Corona-Selbsttests auch für zu Hause zu. Eigentlich sind Selbsttests, die nicht von Laboratorien ausgewertet werden, in der Schweiz verboten. Für die Corona-Selbsttests gibt es jetzt eine Ausnahme.

In Österreich und Deutschland sind solche Tests schon länger zugelassen. Diese können gekauft, zu Hause angewendet und ausgewertet werden. «Die Abgabe von Selbsttest zur Erkennung von übertragbaren Krankheiten des Menschen an das Publikum ist in der Schweiz grundsätzlich verboten», schreibt Swissmedic in der Medienmitteilung. Doch über die Corona-Verordnung kann nun eine Ausnahme gemacht werden.

Nur für Symptomfreie

Neu dürfen Apotheken Corona-Selbsttests abgeben. Unter der Bedingung, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Test vorher validiert hat und ihn auf der Website auflistet. Bislang ist noch kein Selbsttest validiert. «Voraussetzung dafür ist, dass der Antigen-Schnelltest vom Hersteller für die Eigenanwendung vorgesehen ist und die geforderte Qualität erreicht ist», schreibt das BAG.

Grundsätzlich sind die Qualitätsanforderungen an einen Selbsttest niedriger. Wie das BAG schreibt, benötigen sie eine Sensitivität von 80 Prozent und eine Spezifität von mindestens 97 Prozent. Die Sensitivität gibt an, wie sicher eine Erkrankung festgestellt werden kann. Die Spezifität zeigt, wie sicher ein Gesunder erkannt wird.

Wer Corona-Symptome hat, soll keinen Selbsttest, sondern einen Test professionell durchführen lassen. Zu Hause kann sich testen, wer symptomfrei ist, aber einen Test auf Wunsch durchführen will. Negative Resultate müssen deshalb nicht gemeldet werden. Und wer ein positives Resultat erhält, soll danach einen gewöhnlichen Schnelltest durchführen.

Fünf Tests pro Monat

Sobald die ersten Schnelltests für zu Hause erlaubt sind, dürfen alle fünf Tests monatlich bei einer Apotheke beziehen. Hersteller von Schnelltests können nun per Formular die Validierung beantragen. (lui)

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