Jetzt ist es amtlich: Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Covid-Zertifikats nun auch bei den Arbeitnehmenden überprüfen. Bedingung: Es muss dazu dienen, «angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen». So hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er hält fest: «Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden.»
So könnte das Covid-Zertifikat schon bald zum Zugangsticket für den Arbeitsplatz – das Büro oder die Fabrik – werden. Verlangen die Chefinnen und Chefs einen Test, müssen sie die Kosten dafür aus der Firmenkasse bezahlen.
Arbeitnehmende müssen konsultiert werden
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die befristete Ausweitung des Covid-Zertifikats. «Die Lage im Gesundheitswesen spitzt sich bedrohlich zu», so die Arbeitgeber, die Ausweitung der Zertifikatsanwendung sei «unausweichlich» und gerechtfertigt. «Wir begrüssen die Option, wonach Arbeitgeber mit dem Zertifikat für ihre Angestellten künftig unterschiedliche Regeln zum Schutz gegen das Virus am Arbeitsplatz einführen können», so der Verband weiter.
Klar: Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Dennoch befürchten Gewerkschaften einen Graben unter den Arbeitnehmenden.
«Es muss nun darauf geachtet werden, dass am Arbeitsplatz der Datenschutz gewahrt bleibt und keine Diskriminierung stattfindet», heisst es beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Arbeitsinspektorate müssten nun ihre Covid- und Gesundheitsschutzkontrollen am Arbeitsplatz verstärken. (uro)