Ab Montag wird die Zertifikatspflicht in der Schweiz ausgeweitet. Wer Zugang zum Fitness, ins Hallenbad, Museum oder ins Restaurant will, muss den Corona-Pass vorweisen. Das passt nicht allen, besonders nicht den Umgeimpften. Doch die Verschärfung ist unumgänglich, um dem Coronavirus die Stirn zu bieten und die Lage im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.
Geimpft, genesen – oder gebüsst: Blick klärt die wichtigsten Fragen zum neuen Regime.
Für welche Orte braucht man ein Covid-Zertifikat?
Grundsätzlich gilt die Zertifikatspflicht überall, wo man sich in Innenräumen aufhält. In Restaurants, Bars und Clubs sowie bei Musik- und Theaterproben, Zoos, Bibliotheken und Casinos. Auch für Sportbetriebe wie in Fitnesscenter, Hallenbäder und Aquaparks gilt die Pflicht. Genauso wie für Theater- und Kinovorstellungen, Sportanlässe und Konzerte.
Was gilt auf Terrassen? Braucht es da auch ein Zertifikat?
Die Pflicht gilt in Gastronomiebetrieben nur in Innenräumen. Auf Restaurantterrassen hingegen gilt keine Zertifikatspflicht.
Was ist mit ÖV und Bergbahnen?
Für die Bergbahnen und den öffentlichen Verkehr gelten weiterhin dieselben Regeln: Passagiere müssen eine Maske tragen, eine Zertifikatspflicht gibts da allerdings nicht. Für die Wintersaison wird allerdings eine Zertifikats-Pflicht in Skigebieten geprüft.
Braucht es künftig ein Zertifikat für Supermärkte?
Nein. Die Einführung der Pflicht wird in folgenden Bereichen nicht zum Zug kommen: Öffentlicher Verkehr, Detailhandel, religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung. Auch in Arbeits- und Ausbildungsstätten inklusive Kantinen sowie für personenbezogene Dienstleistungen wie Coiffeursalons oder therapeutische Angebote braucht es kein Zertifikat.
In Fitnesszentren gilt auch die Zertifikatspflicht. Kann das Abo deshalb vorzeitig gekündigt werden?
Nein, sagt Konsumentenschützerin Sara Stalder. Das gilt für jene, die sich nicht impfen lassen wollen und die Kosten des Selbsttests ab Oktober aus dem eigenen Sack bezahlen müssen. Erste Betreiber bieten aber eine Abo-Pause an. Allerdings verlangen sie dafür eine Gebühr.
Ab wann gilt die Zertifikatspflicht? Und bis wann?
Die Zertifikatspflicht wird am Montag, 13. September schweizweit eingeführt. Die Pflicht gilt, solange wie nötig. Der Bundesrat hat die Massnahme zwar vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet. Aber er ist auch bereit, die Frist zu verlängern, wenn die epidemiologische Lage dies erfordert.
Wie hoch sind die Bussen, wenn man sich nicht an die Zertifikatspflicht hält?
Gästen etwa von Restaurants ohne Zertifikat droht eine Busse von 100 Franken.
Wer verteilt die Bussen?
Bei Verstössen gegen die Pflicht können Polizisten Ordnungsbussen einfordern. Sie dürfen diese vor Ort direkt und unbürokratisch ausstellen.
Können Arbeitgeber ein Zertifikat von Angestellten verlangen?
Ja, Arbeitgeber dürfen das Zertifikat verlangen. Jedoch können sie ein Zertifikat nur dann verpflichtend machen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein, wenn sich Arbeitnehmende in engen Verhältnissen in Innenräumen aufhalten.
Muss das Personal in Fitnesszentren oder Restaurants geimpft sein?
Nein. Der Arbeitgeber darf geimpfte und ungeimpfte Arbeitnehmer nicht diskriminieren. Er darf auch nur unter scharfen Auflagen ein Zertifikat verpflichtend machen. Die Details sind im Einzelfall zu klären.
Darf ich als Privatperson, die eine Putzhilfe oder einen Gärtner beschäftigt, das Zertifikat der Angestellten einsehen?
Was die neuen Regeln für Putzhilfen bedeuten, ist noch nicht ganz klar. «Wir werden das weitere Vorgehen in den kommenden Tagen prüfen», heisst es bei Firma Putzagentur in Pfäffikon ZH. Gärtner sind von der Regelung ausgeschlossen, da sie im Freien arbeiten.
Müssen Einkaufstouristen bei Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne?
Wer nach dem Einkaufen im Ausland wieder zurück in die Schweiz reist, benötigt bald einen negativen Test, ein Impfzertifikat oder muss in Quarantäne. Für jene, die sich weigern, soll die Rückkehr in die Schweiz nicht mehr möglich sein. Darüber entscheidet der Bundesrat voraussichtlich aber erst am 17. September. Inkraftsetzung wäre am 20. September. In die Schweiz einreisen darf jedoch jeder, der ein Bürgerrecht oder Aufenthaltstitel hat.
Müssen ungeimpfte Touristen bald in Quarantäne?
Auch für Touristen gilt die Zertifikatspflicht. Der Bundesrat fordert weiter eine Verschärfung von Einreiseregeln. Gäste, die keine Impfung oder keinen negativen Test vorweisen, müssen sich in Quarantäne begeben. Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Dürften Geimpfte ohne Auflagen reisen?
In vielen Ländern gilt eine Zertifikatspflicht bei der Einreise. Wer geimpft ist, kann dort ohne weitere Auflagen reisen. Doch es gibt einzelne Länder, die trotz Impfung einen negativen Test für die Einreise verlangen.
Können Ungeimpfte überhaupt noch Reisen?
Ja, Ungeimpfte können weiterhin Reisen. Für die Einreise benötigen sie für viele Destinationen einen negativen Corona-Test. Welche Bestimmungen gelten, hängt von der Reisedestination ab.
Erhalten Ungeimpfte ihr Geld bei Reiseannulationen zurück?
Ungeimpfte Personen können mittels eines Corona-Tests ihre Reise in viele Länder im Ausland trotzdem antreten. Ob bei Stornierungen das Geld retourniert wird, hängt von der gebuchten Reise und deren Stornierungsregelungen ab. Erste Reiseanbieter sind dabei, die Annulationsbedingungen zu verschärfen.
Wie sehen die Aus- und Einreiseregeln für die Herbstferien konkret aus?
Im Hinblick auf die Herbstferien will der Bundesrat das Einreiseregime verschärfen. Wer weder genesen noch geimpft ist, soll vor Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorlegen müssen – und diesen nach vier bis sieben Tagen wiederholen. Oder aber sich zwingend in Quarantäne begeben. Bei der Ausreise gelten die Bestimmungen der Feriendestination.
Brauche ich auch fürs Hotel ein Zertifikat?
In Hotels gilt keine Zertifikatspflicht für die Übernachtung. Wenn die Gäste aber frühstücken, wellnessen oder ins Fitness möchten, benötigen sie ein Zertifikat.
Ist das Testen für Ungeimpfte gratis?
Der PCR-Test ist nur für Personen mit Symptomen oder jene, die durch das Contact Tracing zum Testen aufgefordert werden, kostenlos. Antigen-Schnelltest sind gratis, jedoch nur bis am 1. Oktober 2021. Ab dann sind die Tests nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kostenlos. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bezahlen den Test nicht.
Wie lange sind die Tests gültig?
PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Antigen-Schnelltest: 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme.
Was ist mit Personen, die sich nicht impfen lassen können?
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen Test für das Zertifikat. Die Antigen-Schnelltests werden in solchen Fällen weiterhin kostenlos vom Bund zur Verfügung gestellt.
Und Schwangere?
Seit Mai ist die Impfung für alle Schwangeren nach Absprache mit einem Arzt und dem Unterzeichnen einer Einverständniserklärung möglich. Deshalb sind Schwangere auch von der Zertifikatspflicht betroffen.
Wie lange gilt das Zertifikat für Genesene?
Die Gültigkeit des Zertifikats beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.
Brauchen Kinder für den Restaurantbesuch auch ein Covid-Zertifikat?
Die Zertifikatspflicht gilt für Jugendliche ab 16 Jahre. Alle jüngeren Kinder benötigen kein Zertifikat für Restaurantbesuche.
Kommt die Zertifikatspflicht auch in die Hochschulen?
Ob die Zertifikatspflicht für Vorlesungen an Hochschulen eingeführt wird, entscheiden die Kantone und die Hochschulen selbst. Grosse Instiutionen wie die ETH und Uni Zürich verlangen das Zertifikat.