Antworten zu neuen BAG-Regeln
Wer nun von der Quarantäne befreit ist – und wer nicht

Was für ein Knorz! Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen schieben bei der Auslegung der neuen Quarantäne-Regeln den Ball hin- und her. Blick zeigt auf, was bislang als gesichert gilt.
Publiziert: 21.04.2021 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2021 um 12:31 Uhr
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Christoph Berger ist Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen.
Foto: keystone-sda.ch
Ulrich Rotzinger

Wie schon so oft in der Corona-Krise ist etwas schneller gesagt als getan. Während man im Impf-ABC auf der Webseite vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch keine Antworten zum neuen Quarantäne-Regime der Schweiz erfährt, prescht Christoph Berger (58), Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, vor. Ab sofort seien geimpfte Personen für sechs Monate von der Quarantäne befreit, sagte er am Dienstag in einer Medieninformation.

Doch gilt die Quarantäne-Befreiung auch nach der Rückkehr von Auslandreisen in die Schweiz? Und was ist mit Genesenen? Sind alle, die Corona gehabt haben, gegenüber den Geimpften im Nachteil? Blick zeigt auf, was bislang als gesichert gilt.

Für wen gilt die Quarantänebefreiung?
Aufgehoben wurde die Kontaktquarantäne. Vollständig Geimpfte, die mit einer positiv getesteten Person engen Kontakt hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne.

Was heisst vollständig geimpft?
Dass heisst, die Person hat bereits die zweite Impfdosis bekommen und zwei Wochen lang keinen Kontakt zu positiv getesteten Personen gehabt.

Wie lange gilt die Quarantänebefreiung?
Impfexperte Christoph Berger spricht von sechs Monaten nach vollständiger Impfung.

Und was passiert nach den sechs Monaten?
Sind die sechs Monate rum, müssen sich Geimpfte – Stand heute – wieder in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Laut Impfexperte Berger werde in regelmässigen Abständen untersucht, ob die Quarantänebefreiung über sechs Monate hinaus verlängert werden könne.

Gilt die Quarantäne-Befreiung auch nach der Rückkehr von Auslandreisen in die Schweiz?
Nein. Wie das BAG gegenüber Blick präzisiert, wurde die Kontaktquarantäne lediglich im Inland aufgehoben. «Geimpfte Reisende, die aus einem Risikoland in die Schweiz zurückkehren, müssen nach wie vor in Quarantäne», hält BAG-Sprecher Daniel Dauwalder auf Nachfrage von Blick fest. Diese dauert wie bisher zehn Tage.

Müssen sich Geimpfte nicht mehr testen lassen?
Wichtig sei, dass sich vollständig Geimpfte bei Symptomen trotzdem testen lassen, sagt Impfexperte Berger.

Was ist mit all denen, die eine Corona-Erkrankung bereits hinter sich haben?
Nach einer Covid-19-Erkrankung reicht es, wenn man sich erst nach sechs Monaten impfen lässt, sagt Berger. Eine zweite Impfdosis brauche es nicht.

Wie stehts um die Quarantäne-Befreiung von Genesenen nach Auslandsreisen in Risikoländer?
Hierzu das BAG: «Von der Test- und Quarantänepflicht sind bereits heute Personen ausgenommen, die den Nachweis erbringen, dass sie sich innerhalb der letzten drei Monate vor der Einreise in die Schweiz mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als geheilt gelten.»

Sind Corona-Genesene ebenfalls von der Kontaktquarantäne im Inland befreit?
Gute Nachricht für Corona-Genesene: Sie sind ebenfalls von der Inlandquarantäne befreit: «Von der Kontaktquarantäne ausgenommen sind Personen, die sich innerhalb der letzten drei Monate vor dem engen Kontakt mit einer der Personen (...) mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als geheilt gelten und bei denen die zuständige kantonale Behörde die Absonderung aufgehoben hat», heisst es beim BAG gegenüber Blick. Sprich: Die Genesenen müssen bei Kontakt mit einer positiv getesteten Person das Contracttracing informieren und sich von der Quarantäne befreien lassen.


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