AGB werden angepasst
Werden jetzt alle Handy-Abopreise teurer?

Swisscom und weitere Mobilfunkanbieter haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst. Darin geben sie sich das Recht zu Teuerungen, ohne dass die Kunden dadurch vorzeitig kündigen können. Der Konsumentenschutz ist nicht erfreut.
Publiziert: 04.04.2023 um 11:58 Uhr
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Die Swisscom gibt sich laut den neuen AGB das Recht, die Preise an die Teuerung anzupassen, ohne dass dabei dem Kunden ein vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht.
Foto: Pius Koller
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Ab dem kommenden 1. Juni gelten bei der Swisscom neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die haben es in sich, denn da steht: «Swisscom ist berechtigt, die Preise an die Teuerung anzupassen, ohne dass dabei dem Kunden ein ausserordentliches bzw. vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht.»

Darüber hat die Swisscom in den vergangenen Tagen per SMS, Brief oder E-Mail informiert, wie «20 Minuten» zuerst berichtete. Die Swisscom erteilt sich das Recht zur Abopreis-Erhöhung mit Verweis auf die Steigerungen beim Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Der LIK misst die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen und wird monatlich vom Bundesamt für Statistik errechnet.

Die Swisscom wird nicht bei jeder Bewegung des LIK ihre Preise anpassen. Aber sie gibt sich das Recht, basierend auf der Teuerung, diese anzupassen, ohne dass die Kunden ihr Einverständnis geben müssen. Dieser Passus in den AGB wird nicht einfach prophylaktisch eingebaut – es ist wohl mit einer baldigen Teuerung der Abos zu rechnen.

Keine Freude beim Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz stellt sich gegen dieses Ansinnen. Die Swisscom wälze so die Teuerungsrisiken vollständig auf die Kunden ab, schreibt der Konsumentenschutz. Theoretisch könnte die Teuerung vollständig an die Kundschaft weitergegeben werden. Dazu kritisiert Konsumentenschützerin Sara Stalder (56) den Umstand, dass die Preise erhöht werden dürfen, ohne dass die Kunden vorzeitig kündigen können. Ein Dorn im Auge ist ihr zudem, dass sich die Preissteigerungen am LIK orientieren: Erhöht Swisscom die Preise, steigt nämlich auch der LIK. Und wenn der LIK steigt, kann Swisscom wiederum die Preise erhöhen. Eine Teuerungsspirale wird befürchtet.

Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, die neuen AGB abzulehnen. Dann hat man ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Diese Ablehnung muss der Swisscom bis spätestens 31. Mai 2023 mitgeteilt werden.

Doch was dann? Ein Wechsel zur Konkurrenz schafft nur vermeintliche Sicherheit. Auch Sunrise und Salt nehmen sich in ihren AGB das Recht heraus, die Abo-Preise aufgrund der Teuerung zu erhöhen.

Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt eine Salt-Sprecherin, dass das Unternehmen nicht vorhabe, diese Klausel anzuwenden. Sunrise könne seinerseits die Abopreise neu einmal jährlich zu Beginn des Kalenderjahres anpassen.


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