Gericht stoppt Abriss der Grossüberbauung Brunaupark
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Kündigung erhalten:Im Zürcher Brunaupark gehen Mieter auf die Barrikaden

Ärger für Pensionskasse der Credit Suisse – Betroffene jubeln
Gericht stoppt Abriss der Grossüberbauung Brunaupark

Die Gegner des Brunaupark-Neubaus können einen Erfolg verbuchen. Das Baurekursgericht heisst eine Beschwerde gegen den Bau der geplanten 500 Wohnungen gut.
Publiziert: 08.09.2020 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 19.02.2021 um 14:31 Uhr
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Grossüberbauung Brunaupark in Zürich.
Foto: Keystone

Die Bagger stehen noch still. Die Bauprofile schwanken weiter im Wind. Der Abriss ist gestoppt. Fürs Erste. Hunderte Mieterinnen und Mieter der Grossüberbauung Brunaupark in Zürich – in der Nähe des Einkaufscenters Sihlcity – können aufatmen. Ihre Siedlung dürfte so schnell nicht verschwinden.

«Wir wohnen hier seit 1982»
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Grund: Das Zürcher Baurekursgericht hat eine Beschwerde gegen das geplante, sehr umstrittene Projekt der Pensionskasse der Grossbank Credit Suisse gutgeheissen. Folge: Die Baubewilligung für die Mega-Überbauung ist aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Bauherrin kann laut «NZZ» dagegen Rekurs einreichen, wolle sich aber nicht zu einem Rekurs äussern.

Siedlungsabriss international bekannt

Bekannt wurden erste Pläne für den Abriss und Neubau der Siedlung Ende 2018. Im Frühjahr 2019 erhielten Mieter erste Kündigungen. Gegen die Abrisspläne gab es sogar internationalen Widerstand, wie BLICK im Juni 2019 berichtete. «Das ist doch verrückt. Hier werden intakte Häuser einfach abgerissen», kritisierte Leilani Farha (51), UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen.

Die Pensionskasse der CS will 240 Wohnungen abreissen. Und 500 Wohnungen hochziehen – mehr als doppelt so viele wie heute. Die «NZZ» schreibt von Plänen, «die selbst für Zürich aussergewöhnliche Ausmasse haben.» Vier der fünf bestehenden Wohnblöcke sollen dem Erdboden gleichgemacht werden. Ebenfalls ein Ladenzentrum, in dem auch die Migros über zwei Stockwerke eingemietet ist.

BLICK berichtete im Frühjahr 2019 über den Mieteraufstand in der Grossüberbauung Brunaupark in Zürich.
Foto: Blick

Lärmschutz unzureichend berücksichtigt

Der Erfolg der Betroffenen gründet sich auf den mangelnden Lärmschutz für die künftigen Bewohner der geplanten Grossüberbauung. Im Gerichtsentscheid vom 4. September heisst es zusammenfassend, es sei «nicht nachvollziehbar dargelegt» worden, dass bei der Planung in Sachen Lärmschutz alle Massnahmen ausgeschöpft worden seien.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Pensionskasse der CS dürfte an Mega-Projekt festhalten. So mancher Anwohner hat bereits resigniert. Der erste Kündigungstermin im Juni 2020 ist verstrichen. Laut «NZZ» haben sich viele Wohnungen bereits geleert. Die, die geblieben sind, wehren sich aber weiter mit Händen und Füssen gegen den Abriss.


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