In den Ferien will man sich eigentlich nur entspannen und die Reise geniessen. Es macht aber durchaus Sinn, sich mit den Gesetzen vor Ort vertraut zu machen – so lassen sich unnötige Bussen verhindern. Während man einige dieser Gesetze durchaus nachvollziehen kann, kann man sich bei anderen nur an den Kopf fassen. Blick verrät dir, wo du auf was achten musst:
Kaugummi kauen verboten!
In Singapur ist das Kaugummi-Kauen sowie der Verkauf seit 1992 verboten, weil diese vermehrt auf dem Boden landeten. Seit 2004 ist es immerhin zum Teil wieder gestattet – aber nur auf ärztliche Anordnung. Wer trotzdem Kaugummi kaut, zahlt schnell über 150 Franken Busse. Deswegen ist Singapur wohl eines der saubersten Länder der Welt.
Vorsicht mit Küssen und anderen Zärtlichkeiten
Ein Abschiedskuss am Gare de Lyon in Paris? Das ist seit 1910 verboten, und zwar an allen Bahnhöfen des Landes! Die intensiven Abschiedsküsse haben zu Zugverspätungen geführt – deshalb darf jetzt nicht mehr geschmust werden. Das Gesetz wird aber kaum mehr durchgesetzt.
Auch in Dubai sollte man mit Zärtlichkeiten aufpassen. Wobei man die Regel hier mit Blick auf drohende Konsequenzen durchaus ernster nehmen sollte. Auch das Händchenhalten ist nicht erlaubt.
Hier baust du lieber keine Sandburg
Jeder hat wohl als Kind mal eine Sandburg gebaut. Am Strand in den Ferien macht das besonders Spass. Das ist aber nicht überall erlaubt: In Ereclea (IT) in der Nähe von Venedig ist das Sandburgenbauen nicht gestattet.
Gleiches gilt auch für die deutsche Insel Sylt. Es dürfen auch keine Löcher gegraben werden. Damit möchte man verhindern, dass durch Wind und Wasser Sand weggetragen und somit die Insel am Ende verkleinert wird.
Sonnencreme nicht erlaubt
Die Inselgruppe Palau im Pazifik ist von zahlreichen Korallenriffen umgeben. Um diese zu schützen, hat Palau zehn Inhaltsstoffe in Sonnencremes seit 2020 verboten. Zum Beispiel Oxybenzon, Octocrylen, Parabene und Triclosan. Wer trotzdem eine Sonnencreme mit den schädlichen Stoffen mitbringt, muss eine Busse von bis zu 900 Euro zahlen.
E-Zigaretten müssen zu Hause bleiben
Schlechte Nachrichten für alle Dampfer: In Thailand sind E-Zigaretten und Vapes nicht erlaubt. Wer beispielsweise trotzdem IQOS raucht, kann sogar im Knast landen! Legal ist seit neustem dagegen Marihuana.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist der Verkauf von Vapes zwar nicht mehr strafbar. In der Öffentlichkeit darf aber nach wie vor nicht gedampft werden. Sonst droht eine Busse von bis zu 500 Franken.
Hinsetzen und ausruhen? Fehlanzeige!
Sehenswürdigkeiten sind zum Anschauen und Bewundern da – und nicht, um sich darauf auszuruhen. Das macht ja durchaus Sinn. Seit 2019 ist es in Italien aber verboten, sich auf die spanische Treppe zu setzen. Wer die 138 Stufen erklimmen will, darf also keine Verschnaufpause einlegen.
Achtung mit Tattoos
In Japan gelten Tattoos je nach Region nach wie vor als verpönt. Denn sie werden mit der japanischen Mafia Yakuza in Verbindung gebracht. Ein Verbot gibt es zwar nicht – aber zum Teil erlauben Onsen (heisse Quellen), Badehäusern und Fitnessstudios den Zutritt mit Tattoos nicht. Oder das Tattoo muss mit einem Pflaster abgedeckt werden.
Keine Überraschungseier mitnehmen
In den USA sind Kinder-Überraschungseier verboten! Der Grund: Kleine Kinder könnten sich an den Spielzeugen darin verschlucken. Das Gesetz gibt es aber bereits länger als die Ü-Eier. Es geht dabei um jegliche Lebensmittel mit integriertem Spielzeug. Wer trotzdem ein Ü-Ei dabei hat, dem droht beim Import eine Busse von bis zu 2500 Dollar.
Kein Naschen in Zügen
Schleckmäuler aufgepasst: Auch in Grossbritannien gibt es eine merkwürdige Süssigkeiten-Regel. Im ÖV darf keine Schokolade gegessen werden. Es wird noch absurder – und ungerecht: Das Gesetz gilt nur für Frauen.
Achtung bei diesen Verkehrsregeln
In den USA gibt es einen Haufen veraltete Gesetze. So richtig ernst nimmt diese zwar niemand, im Gesetzbuch stehen sie dennoch. Beispielsweise ist es Frauen in Waynesboro (Virginia) nicht erlaubt, die Hauptstrasse zu befahren. In Tennessee dürfen Frauen zwar hinters Steuer – aber nur, solange ein Mann vorweg läuft und eine rote Fahne schwingt, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf ihr Kommen hinzuweisen. Gesetzliche Überbleibsel aus einer Zeit, in der Frauendiskriminierung gesellschaftlich noch völlig salonfähig war.
Einige dieser Regelungen sollten sich Touristinnen und Touristen durchaus zu Herzen nehmen. Andere dagegen darf man wohl durchaus auch mal ausreizen.
Glauben sollte man wohl auch nicht alles: Schliesslich denken viele Deutsche, dass man in der Schweiz nach 10 Uhr Abends die Toiletten-Spülung nicht mehr bedienen darf. Nachtruhe wird hierzulande zwar grossgeschrieben. So empfindlich sind wir dann aber doch nicht.