Wegen sexueller Nötigung verurteilt
Allegro zieht Urteil an Bundesgericht weiter

Der frühere Tennis-Profi Yves Allegro (43) wurde im Mai zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der Walliser zieht nun das Urteil der sexuellen Nötigung ans Bundesgericht weiter.
Publiziert: 17.06.2022 um 13:45 Uhr
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Aktualisiert: 17.06.2022 um 13:59 Uhr
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Yves Allegro zieht das Urteil des Walliser Kantonsgerichts der sexuellen Nötigung an die nächste Instanz weiter.
Foto: Sven Thomann

Der ehemalige Profi-Tennisprofi Yves Allegro (43), der wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde, hat beim Bundesgericht Rekurs eingelegt. Der Walliser beteuert weiterhin seine Unschuld.

«Nach einem langen, vor allem aus psychologischer Sicht aufreibenden Verfahren hat sich mein Mandant wirklich gefragt, ob er noch die Kraft, die Energie und den Mut hat, weiterzumachen. Aber nach reiflicher Überlegung hat er beschlossen, das Bundesgericht anzurufen, um bis zum Schluss seine Unschuld zu beteuern», sagt Pierre-Damien Eggly, einer der Anwälte des Wallisers, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone SDA.

Der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen

Der 43-Jährige war im Mai vom Walliser Kantonsgericht der sexuellen Nötigung für schuldig befunden worden. Das Gericht war der Ansicht, dass der Angeklagte «der Klägerin gegenüber Gewalt angewendet hatte, um sie in der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2014 zu verschiedenen sexuellen Handlungen zu zwingen».

Das Kantonsgericht stützte sich insbesondere auf die forensischen und psychiatrischen Gutachten der Klägerin und die posttraumatische Belastungsstörung des Opfers, dessen Erinnerungsfetzen «nicht das Ergebnis von Halluzinationen oder einer geistigen Rekonstruktion sein können». Wie zuvor schon das Bezirksgericht Siders hatte auch das Kantonsgericht Allegro von der Straftat der Vergewaltigung freigesprochen. (SDA)

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