Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) muss sein Werbereglement überdenken. Die Sanktionen stehen in keinem Verhältnis zum Vergehen. Das zeigt der Fall Sinisha Lüscher (18). Am Nordwestschweizer Schwingfest löste sich beim Schwinger das Klebeband teilweise von der Hose. So kam ein Stück vom Logo des Hosenherstellers zum Vorschein.
Die letzten vier Buchstaben von «Reebok» waren zu erkennen. Ein Verstoss gegen den Artikel 3.2 im Werbereglement des ESV. Dieser besagt, dass während des Ganges keine Werbung zu sehen sein darf. Ausgenommen sind «handelsübliche Schuhe».
Dopingsünder weniger hart bestraft
Hätte Lüscher also Schuhe von Reebok getragen, wäre nichts passiert. So aber erhielt er einen Verweis. Passiert ihm das in dieser Saison noch einmal, droht Lüscher eine Sperre für fast alle wichtigen Feste im kommenden Jahr. Und das, obwohl er sich mit seinem Vergehen keinen Vorteil verschafft hat. Wie jeder andere kaufte sich der KV-Lehrling das Kleidungsstück im Laden. Vom Hosenhersteller erhielt er keinen Rappen.
In der Vergangenheit wurden deutlich schlimmere Dinge weniger hart bestraft. Ein Schwinger, der des Dopings überführt wurde, erhielt vom Verband eine Sperre von einem halben Jahr – über die Wintermonate! Und Lüscher soll wegen eines kleinen Logos fast die ganze Saison verpassen? Das ist lächerlich.
Nur etwas kann man Lüscher vorwerfen: Er ist ein «Laueri». Hunderte andere Schwinger schaffen es, ihre Sponsoren- und Herstellerlogos vor dem Gang ins Sägemehl abzukleben. Das darf man auch vom Aargauer verlangen. Aber ein Schwinger auszuschliessen, weil er ein «Laueri» ist? Das macht keinen Sinn.