«Ich fand diese Regel früher schon hohl»
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Forrer nimmt Lüscher in Schutz:«Ich fand diese Regel früher schon hohl»

Fall Lüscher wirft hohe Wellen
Schwing-Boss Gasser erklärt die kontroverse Werbe-Regel

Der Fall Sinisha Lüscher wirft Fragen auf. Viele können nicht verstehen, warum Werbung auf der Hose verboten ist, auf den Schuhen aber kein Problem. Jetzt klärt der Schwing-Boss auf.
Publiziert: 23.08.2024 um 09:13 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2024 um 09:16 Uhr
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Auf den Schuhen von Sinisha Lüscher ist das Logo des Herstellers klar ersichtlich.
Foto: Marc Schumacher/freshfocus
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Nicola AbtReporter Sport

Bei der Vermarktung des Schwingsports setzt der Verband klare Grenzen. In der Arena und vor allem im Sägemehl gilt ein striktes Werbeverbot. Wer das missachtet wie zuletzt Sinisha Lüscher (18), dem droht beim Wiederholungsfall eine saftige Strafe. «Die bewusste Regelung von keiner Werbung in der Arena ist ein erarbeitetes Eigenstellungsmerkmal des Schwingverbandes gegenüber den internationalen Sportarten», sagt Geschäftsführer Rolf Gasser.

«Für einen rein schweizerischen Verband – mit einem begrenzten Markt – braucht es USPs und die werbefreie Arena ist eben eines dieser Eigenstellungsmerkmale.» Was beim Fall Lüscher viele irritiert, sind drei Wörter im Artikel 3.2 des Werbereglements. Dort steht in Klammern: «ausgenommen handelsübliche Schuhe». Hätte Lüscher also statt Reebok-Hosen Reebok-Schuhe getragen, wäre nichts passiert. 

Möglichkeit zur Veränderung des Werbereglements

Weshalb zwischen Schuhen und anderen Kleidungsstücken unterschieden wird, erklärt Gasser so: «Der Markt für Schwingschuhe ist begrenzt und internationale Schuhsporthersteller werden wohl nie nur einen Schuh rein für den Schwingsport herstellen. Aus diesem Grund wurde bereits im ersten Werbereglement von 2010 festgehalten, dass Schwingschuhe mit den handelsüblichen Logos versehen sein dürfen.» 

Weil das Werbereglement Teil der Statuten ist, können Änderungswünsche jederzeit an die entsprechenden Stellen durch Klubs, Verbände und Mitglieder eingegeben werden. Danach nehmen sie den ordentlichen Vernehmlassungsverlauf. «Das Reglement Werbung wurde seit seiner Einführung 2010 mehrmals angepasst – letztmals 2021.»

Schwing-Boss Gasser nimmt die aktuelle Stimmung unter den Schwingern, Organisatoren, Sponsoren aber auch vom Verband positiv wahr. «Alle sind einigermassen zufrieden mit dem gewählten System.» 

Schlanke Reglemente und Statuten

Von der Werbung der Athleten ausserhalb des Sägemehls profitiert der Verband. Jährlich erhält er zehn Prozent der Sponsoring-Einnahmen der Schwinger. Diese kommen unter anderem dem Nachwuchs zugute. Lüscher erhielt von Reebok keinen Rappen. Weil er glaubhaft erklären konnte, dass ihm das Klebeband aus Versehen abgefallen ist, liess die Werbekommission Milde walten. Lüscher erhielt nur einen Verweis. 

Die Werbe-Regel kennt jeder Schwinger. Weshalb Lüscher das Urteil, ohne zu murren, akzeptierte. Bei den Statuten und Reglemente verfolgt der Schwingverband eine klare Strategie: Weniger ist mehr. «Sie sind bewusst schlank gehalten. Es ist die Pflicht – und dies nicht als Schikane gedacht – eines jeden einzelnen Klub-, Verbandsverantwortlichen, Funktionärs oder Schwingers sich im ‹Holprinzip› die entsprechenden Informationen zu beschaffen.»

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