Sieben Jahre weg vom Fenster
Mega-Sperre für Tierquäl-Reiter Estermann

Jetzt greift der Pferdesport-Verband durch: Reiter Paul Estermann wird für sieben Jahre gesperrt.
Publiziert: 13.04.2023 um 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2023 um 18:24 Uhr
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Damit ist nun endgültig Schluss: Paul Estermann darf sieben Jahre nicht mehr reiten.
Foto: imago/Stefan Lafrentz

Endlich ist der Entscheid des Verbandes da: Reiter Paul Estermann (59) wird für sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen. Der Schweizerische Verband für Pferdesport sperrt den Luzerner, nachdem er wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt worden ist.

Das teilt der SVPS am Donnerstag mit. Man hatte, nachdem die Verurteilung rechtskräftig war, eine Untersuchung eingeleitet.

«Er zeigte keine Einsicht und keine Reue»

«Im Rahmen der verbandsrechtlichen Untersuchung wurde Paul Estermann zu einer freiwilligen Befragung eingeladen, worauf der Reiter jedoch verzichtete», heisst es in einer Mittelung des Verbandes. Für die Sanktionskommission (Sako) «untermauert dies das Verhalten des Reiters, der im gesamten Strafverfahren keine Einsicht und auch keine Reue für seine Taten gezeigt hat».

Das Verdikt des Verbands ist harsch: «Nach Sichtung der Akten des Strafverfahrens stuft die Sako das Verhalten des Reiters als absolut inakzeptabel ein. Er hat ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Image des Pferdesports, sondern auch dem Ansehen des Verbandes sehr.»

Seit Dezember verurteilt

Kommissionspräsident Thomas Räber: «Die Sako erachtet das vorsätzliche, egoistische und aggressive Verhalten des Reiters als eine krasse Missachtung des Wohlergehens des Pferdes.»

Der Fall Estermann hatte sich nun sechs Jahre hingezogen. Damals hatte Blick die Vorwürfe gegen den Luzerner publik gemacht. Seit Dezember ist der einstige Olympia-Reiter nun rechtskräftig verurteilt wegen mehrerer Vergehen gegen das Tierschutzgesetz.

Estermann kann den Entscheid innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anfechten. (eg)

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