Foto: Instagram

Bis zu drei Jahren Gefängnis
Drohen Schurter nun rechtliche Konsequenzen?

Nino Schurter provoziert mit einem Popo-Bild auf Instagram. Es wirft rechtliche und moralische Fragen auf.
Publiziert: 07.09.2019 um 00:58 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2019 um 11:44 Uhr
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Drohen Schurter wegen diesem Foto bald rechtliche Konsequenzen?
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Mathias Germann

Es war doch alles nur Spass. Oder zumindest spassig gedacht. Nino Schurter (33) postete ein Bild auf Instagram, bei dem er vor dem Weissen Haus in Washington seinen blanken Popo zeigt. Dazu der Schriftzug: «Weisse Hintern fürs weisse Haus.» Auf dem Foto sind auch seine Teamkollegen Lars Forster (26), Florian Vogel (37) und Mechaniker Kurt Gross zu sehen – respektive ihre nackten Hintern. Schurter erklärte gegenüber BLICK, dass Amerika für ihn ein wunderschönes Land sei, das er gerne bereise. «Aber für die aktuelle Führung habe ich nicht viel übrig», so der frisch gebackene, 8-fache Mountainbike-Weltmeister.

Gefährliches Terrain

Sicher ist: Schurter dürfte mit seinem Post einige Lacher generiert und vielen aus der Seele gesprochen haben. Gleichzeitig betrat er damit gefährliches Parkett. In Artikel 296 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs heisst es: «Wer einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes [...] öffentlich beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Geht es Schurter und Co. also bald an den Kragen? Unter Artikel 302 steht, dass solche «Vergehen nur auf Ermächtigung des Bundesrates verfolgt» werden. Wie die Statistiken zeigen, geschieht dies äusserst selten. Konkret: Seit 1984 nur einmal. «Das ist aber sowieso nur entscheidend, wenn das Verbrechen in der Schweiz verübt wird», erklärt Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch.

Schurter ist also fein raus – allerdings nur in der Schweiz. Die USA könnten dagegen auf ihn losgehen. Es ist schliesslich bekannt, dass Donald Trump hart gegen seine Kritiker vorgehen kann. Anderseits dürfte Schurter, so erfolgreich er auch sein mag, der grossen Masse der Amerikaner weniger bekannt und darum für Trump nicht relevant sein.

«Eine unangebrachte Aktion»

Bleibt die Frage: Hat Schurter nicht auch die Grenzen des guten Geschmacks übertreten? Swiss-Olympic-Medienchef Alexander Wäfler: «Nino handelte als Privatperson. Dennoch halten wir es für eine unangebrachte Aktion.»

Bei Swiss Cycling tönt es ähnlich. Auf Anfrage heisst es: «Wir distanzieren uns ausdrücklich und in aller Form von dieser in jeder Hinsicht unangebrachten Aktion.» Letztlich seien aber weder Schurter noch seine Kollegen mit der Nationalmannschaft, sondern mit seinen Teams in Richtung des nächsten Weltcups unterwegs gewesen.

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