Neues Urteil wegen Tierquälerei
Gericht senkt Strafe gegen Springreiter Estermann

Das Luzerner Kantonsgericht hat den Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Wie vom Bundesgericht verlangt, stellte es in einem Fall das Verfahren ein.
Publiziert: 02.12.2022 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2022 um 11:14 Uhr
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann hat im Verfahren wegen Tierquälerei einen Teilfreispruch erreicht. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Das Kantonsgericht Luzern sprach in seinem Urteil vom 18. November 2022 gegen Springreiter Paul Estermann nur noch eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen aus. Im ersten Urteil vom Januar 2021 lautete das Strafmass auf 105 Tagessätze. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.

Der international erfolgreiche Springreiter wird damit nur noch der zweifachen Misshandlung der Stute «Castelfield Eclipse» im Jahr 2016 schuldig gesprochen. Von den Vorwürfen in Bezug auf den Wallach «Lord Pepsi» sprach ihn das Kantonsgericht bereits im ersten Urteil in zwei Fällen frei, in einem Fall stellte es nun das Verfahren ein. (SDA)

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