Am 19. August findet zum dritten Mal der Motocross-GP in Frauenfeld statt. Eine Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht von Anwohner R.V.* gegen die Veranstaltungsbewilligung ist abgeblitzt. Eine Einzelperson hatte also die bunte Töff-Party mit rund 30'000 Fans gefährdet.
Das OK um Boss Willy Läderach kann aufatmen. Der Gerichtsentscheid ist da. Frauenfeld hat wie 2016 und 2017 eine Bewilligung erhalten, wie sie im Thurgau bei allen temporär aufgebauten Events wie dem Hiphop-Openair und vielen weiteren Veranstaltungen gängig ist. Läderach vor dem Entscheid: «Wenn unsere Bewilligung als ungültig taxiert wird, ist jeder Event im Thurgau illegal.»
Einer der Gründe für die Abweisung der Beschwerde ist die Liegenschaft des besagten Anwohners. Sie befinde sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Event-Gelände.
R.V. hat nun noch die Möglichkeit, die Beschwerde weiter vors Bundesgericht zu ziehen.
Die Krux dabei: Die Organisatoren arbeiteten längst am Rennen auf dem Gelände der Zuckerfabrik und haben schon viele Rechnungen bezahlt.
Wäre die Beschwerde angenommen worden, wäre gemäss Läderach eine Schadensersatzforderung von 800'000 Franken wegen Einnahmensausfalls nötig gewesen. Wäre die Durchführung geplatzt, hätte Läderachs Firma MXGP Suisse AG wohl Konkurs anmelden müssen.
Übrigens: Motocrosser Jeremy Seewer aus Bülach ZH, der die letzten zwei Jahre in Frauenfeld rockte, ist diese Saison nach seinem Aufstieg in die Königsklasse MXGP bester Neuling. Er kann sein Können erneut beim Heim-GP zeigen.
*= Name der Redaktion bekannt