Urteil im Testosteron-Fall
Die Schweiz hat Athletin Caster Semenya diskriminiert

Caster Semenya gewinnt einen Rechtsstreit gegen die Schweiz, der auf das Jahr 2020 zurückgeht.
Publiziert: 11.07.2023 um 11:26 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2023 um 12:50 Uhr
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Caster Semenya gewinnt den Rechtsstreit gegen die Schweiz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte.
Foto: keystone-sda.ch

Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Schweiz diskriminiert worden. Sie war an der Teilnahme von Rennen gehindert worden, weil sie eine Behandlung zur Senkung des Testosteronspiegels ablehnte.

In dem Rechtsstreit gegen die Schweiz sah der EGMR die 32-jährige Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an, wie der Gerichtshof am Dienstag bekannt gab. Der EGMR stellte fest, dass die Schweiz gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über das Verbot der Diskriminierung in Verbindung mit Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt, verstossen hat.

Die Entscheidung wurde mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Richtern gefällt. Darüber hinaus lag gemäss den Richtern des EGMR auch ein Verstoss gegen Artikel 13 der Konvention vor, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf betrifft. Die erhebliche Bedeutung des Falles für die Klägerin und der geringe Ermessensspielraum des beklagten Staates hätten zu einer gründlichen institutionellen und verfahrensrechtlichen Kontrolle führen müssen, von der die Klägerin in diesem Fall nicht profitiert habe, so der EGMR.

Semenya lehnte Behandlung zur Senkung des Testosteronspiegels ab

Das Schweizer Bundesgericht hatte im Herbst 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) ein Lausanne bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands (World Athletics, ehemals IAAF) für gültig erklärt hatte. In der Folge legte Semenya Beschwerde beim EGMR ein.

Gemäss den Vorgaben von World Athletics muss die hyperandrogene Athletin Semenya und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen, wenn sie auf ihrer Strecke antreten will.

Basierend auf Gutachten legte World Athletics im April 2018 einen Höchstwert für Testosteron (5 Nanomol pro Liter Blut) fest, unter dem Frauen über Distanzen von 400 Meter bis zur Meile (1609 Meter) antreten dürfen.

Semenya gewann im letzten Jahrzehnt an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter. Die südafrikanische Sportlerin weist einen natürlichen Überschuss an männlichen Sexualhormonen auf. Sie führt seit über zehn Jahren einen Rechtsstreit mit World Athletics. (SDA/dti)

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