Nach Neonazi-Eklat und langem Lizenzentzug
Skandal-Sprinter Mancini darf wieder für die Schweiz starten

Im Sommer 2018 flog Pascal Mancini aus dem Schweizer EM-Kader, weil er rechtsextremes Gedankengut verbreitet hatte. Jetzt ist er wieder im Aufgebot. Wie ist das möglich?
Publiziert: 04.03.2021 um 14:02 Uhr
|
Aktualisiert: 07.03.2021 um 14:18 Uhr
1/10
Wieder da: Pascal Mancini (Mitte) schafft in Magglingen die EM-Limite.
Foto: freshfocus
Emanuel Gisi

Die ganz grosse Sprint-Nummer war Pascal Mancini (31) in seiner Karriere nie, Schlagzeilen machte der Fribourger aus unappetitlichen Gründen. 2018 flog er kurz vor der Leichtathletik-EM in Berlin erst aus der 4x100-m-Staffel und dann komplett aus dem Aufgebot, weil er rechtsextremes Gedankengut verbreitet hatte: Auf seinem Facebook-Profil tauchten rechtsextreme Zitate, Videos und Clips von Neonazi-Bands auf, dazu bewegte er sich im Dunstkreis rechtsextremer Gruppen.

Nach Berichten von BLICK und NZZ reagierte Swiss Athletics, strich ihn aus dem Berlin-Kader. Es wurde still um den Skandal-Sprinter. Der Verband entzog ihm für sieben Monate die Lizenz.

Er steht im Polen-Aufgebot

Doch jetzt ist er wieder da. Mancinis Name steht im Aufgebot für die Hallen-EM am Wochenende in Torun (Polen), nachdem er an den Schweizer Meisterschaften in Magglingen über 60 m die EM-Limite geschafft hatte. Das verstehen nicht alle. «Die Schweiz bietet den Nazi-Athleten Mancini für die Hallen-EM auf», titelt die spanische Sportzeitung «Marca» empört.

Warum nimmt ihn der Verband wieder mit? «Seit seinem Lizenzentzug hat sich Pascal Mancini unseres Wissens nichts mehr zuschulden kommen lassen», heisst es bei Swiss Athletics auf BLICK-Anfrage. «Er hat seine Strafe verbüsst, ist wieder startberechtigt und hat die Kriterien für eine Teilnahme an der Hallen-EM erfüllt.»

«Er kennt unsere Regeln»

Allerdings ist Mancinis Aufgebot an Bedingungen geknüpft. Es gebe «eine schriftliche Vereinbarung, die die Zusammenarbeit regelt. Er kennt unsere Regeln, wie er sich als Athlet zu verhalten hat. Dazu gehört unter anderem das Einhalten eines ‹Code of Conduct›.» Man toleriere keinerlei Diskriminierung. «Swiss Athletics hat 2018 bewiesen, dass wenn nötig sofort reagiert wird.» Sollte der Romand erneut negativ auffallen, wären die Konsequenzen wohl noch einmal härter. «Dieser Entscheid läge im Ermessen des Zentralvorstands, würde aber mindestens einen erneuten, sofortigen Lizenzentzug beinhalten.» Sprinter Mancini will sich auf BLICK-Anfrage dazu nicht äussern.

Schon vor dem Eklat von 2018 hatte Mancini mehrfach eine braune Gesinnung angedeutet: An den Schweizer Meisterschaften in Frauenfeld zeigte der Romand 2014 den Quenelle-Gruss, der in Frankreich als antisemitische Geste verstanden wird. An der EM in Zürich tat er kurz darauf dasselbe.

Fehler gefunden? Jetzt melden