Es geschah in den frühen Morgenstunden des Valentinstages 2013. Oscar Pistorius erschoss seine damalige Freundin Reeva Steenkamp (†29). Viermal feuerte er mit seiner Waffe durch die geschlossene Toilettentür neben seinem Schlafzimmer auf das Model.
Nach unzähligen Prozessen und Gerichtsterminen stand das Urteil. Der Südafrikaner muss eine Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten absitzen. Im Juli dieses Jahres hatte der ehemalige Spitzensportler, dem als Kleinkind beide Beine amputiert wurden, die Hälfte seiner Strafe verbüsst. Damit erfüllt Pistorius die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung.
Freilassung nur unter gewissen Bedingungen
Nachdem die Eltern von Reeva von den Behörden über diese Möglichkeit informiert worden waren, reagierten sie gemäss ihrer Anwältin schockiert und verzweifelt. «Das öffnet viele Wunden oder reisst die Pflaster ab, die sie auf diese Wunden geklebt hatten», gibt diese gegenüber dem australischen Onlineportal «news.com.au» zu Protokoll.
Die Steenkamps wollen Pistorius persönlich treffen, bevor in Betracht gezogen wird, dass man den Olympia-Teilnehmer von 2012 in London auf freien Fuss setzt. Gemäss dem Bewährungsprozess in Südafrika ist das ihr gutes Recht.
Eine Freilassung kann erst dann ausgesprochen werden, wenn verschiedenste Punkte erfüllt sind. Notwendige Berichte wie Gespräche mit der Familie des Opfers sowie Berichte von Psychologen und Sozialarbeitern müssen vorliegen. Wann dies der Fall sein wird, ist noch unklar. Wie die «Dailymail» schreibt soll Pistorius' Anwalt jedoch alle Hebel in Bewegung setzten, dass sein Klient möglichst bald aus dem Gefängnis kommt. (nab)