«Strafe zu milde»
Staatsanwaltschaft geht gegen Pistorius in Berufung

Der Ex-Sprintstar Oscar Pistorius muss wegen des Mordes an seiner Freundin für sechs Jahre hinter Gitter. Doch die südafrikanische Staatsanwaltschaft verlangt jetzt eine höhere Strafe.
Publiziert: 21.07.2016 um 13:57 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:50 Uhr
Oscar Pistorius vor Gericht (Oktober 2014).
Foto: KEYSTONE/AP Pool MEDIA 24 POOL/HERMAN VERWEY

Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will gegen die sechsjährige Haftstrafe für Ex-Sprintstar Oscar Pistorius in Berufung gehen. Nach eingehender Prüfung des Urteils habe sie sich zu dem Schritt entschlossen, teilte sie heute mit.

Zur Begründung erklärte sie, die Haftstrafe für «das Verbrechen des Mordes» sei «auf schockierende Weise zu milde» und damit ungerecht.

Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen.

Pistorius beteuerte stets, sie mit einem Einbrecher verwechselt und in Panik gehandelt zu haben. In erster Instanz wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, in zweiter Instanz jedoch des Mordes schuldig gesprochen und am 6. Juli zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er selbst verzichtete auf eine Berufung. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?