Kantonsgericht weist Anzeige ab
Alpstaeg erleidet im FCL-Zoff nächsten Rückschlag

Erst vor einer Woche hat die Staatsanwaltschaft gegen Bernhard Alpstaeg (78) einen Strafbefehl in Aussicht gestellt. Nun folgt bereits die nächste Negativmeldung für ihn.
Publiziert: 08.05.2024 um 19:09 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2024 um 13:47 Uhr
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Eine Anzeige von Bernhard Alpstaeg wird abgewiesen.
Foto: Pius Koller
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Carlo Emanuele FrezzaReporter Fussball

Bernhard Alpstaeg (78) erleidet im Aktionärsstreit beim FC Luzern – nach dem in Aussicht gestellten Strafbefehl – den nächsten juristischen Rückschlag. Wie Blick weiss, hat das Kantonsgericht Luzern am 6. Mai auf elf Seiten eine von ihm eingereichte Strafanzeige gegen die Verwaltungsratsmitglieder des FC Luzern wegen Ehrverletzung, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung abgewiesen. Thomas Hochstrasser, Anwalt von FCL-Aktionär Josef Bieri, bestätigt, was Blick bereits wusste.

Doch um was geht es in dieser abgewiesenen Anzeige? Alpstaeg reichte sie am 1. Februar 2023 ein. Es war eine seiner Antworten darauf, dass ihm der Verwaltungsrat (VR) am 21. Dezember 2022 an der Generalversammlung 25 Prozent seiner Aktien aus dem Aktienbuch strich.

Alpstaeg warf dem VR vor, dass er ihm einen Vermögensschaden verursacht habe, sowie seine Stellung missbraucht hätte, um die eigene Abwahl zu verhindern. «Es besteht der Tatverdacht, dass sie dies getan haben, um sich wirtschaftliche und finanzielle Vorteile zu sichern, einschliesslich der Honorare, die sie als Verwaltungsräte der FCL Holding beziehen», sagte Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits (71).

Kantonsgericht eröffnet kein Verfahren

Schon kurz darauf – am 11. Mai 2023 – schrieb die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Heisst: Es gab nicht genügend «Material», um hier ein Strafverfahren zu eröffnen. Aufgeben wollte Alpstaeg aber nicht und reichte gegen die Einstellung der Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung Beschwerde ein.

Wie sich nun herausstellt, hat Alpstaeg das mit wenig Erfolg getan. Das Kantonsgericht entscheidet sich, wie die Staatsanwaltschaft gegen die Eröffnung eines Verfahrens. Will der Swisspor-Gründer diesen Beschluss weiterziehen, kann er das. Innert 30 Tagen kann er beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. 

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