Feuerzeug-Skandal bei Union Berlin
Forfait-Entscheid wäre in der Super League auch möglich

Nach dem Feuerzeugwurf eines Fans gegen Bochum-Goalie Patrick Drewes hat das Sportgericht eine Forfait-Niederlage gegen Union Berlin ausgesprochen. Theoretisch wäre ein solches Urteil auch im Schweizer Fussball möglich.
Publiziert: 10.01.2025 um 21:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2025 um 21:08 Uhr
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Am 14. Dezember wird Bochums Patrick Drewes beim Auswärtsspiel gegen Union Berlin von einem Feuerzeug am Kopf getroffen.
Foto: imago/Jan Huebner
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Lucas WerderReporter Fussball

Das Sportgericht des Deutschen Fussballbundes hat entschieden, die Bundesliga-Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit einem 2:0-Forfaitsieg für die Gäste zu werten. Am 14. Dezember 2024 war VfL-Goalie Patrick Drewes (31) von einem Berliner Zuschauer mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden und konnte anschliessend nicht mehr weiterspielen. Weil die Bochumer ihr Wechselkontingent allerdings bereit erschöpft hatten, wurde die Partie nach einer langen Unterbrechung mit einem «Nichtangriffs-Pakt» fortgesetzt und endete schliesslich 1:1. Union Berlin hat Einspruch gegen das Urteil eingereicht.

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Auch der Schweizer Fussball hat bereits einen Feuerzeugwurf-Skandal hinter sich. Im Dezember 2021 wird der damalige FCB-Profi Pajtim Kasami (32) im Wankdorf vom Feuerzeug eines Berner Zuschauers getroffen. Die Swiss Football League verhängt im Anschluss gegen YB eine Busse in Höhe 7000 Schweizer Franken. Zu einer Forfait-Wertung kommt es aber nicht.

Kaskadenmodell kommt nicht zum Einsatz

Dabei wäre das grundsätzlich auch in der Schweiz möglich. Das Wettspielreglement des SFV unterscheidet bei der Beurteilung solcher Vorfälle zwischen beendeten und abgebrochenen Spielen. «Wenn das Spiel abgebrochen werden muss, kommt der Fall automatisch zur Disziplinarbehörde, welche darüber entscheidet, ob das Spiel wiederholt oder Forfait gewertet werde», erklärt SFL-Mediensprecher Philippe Guggisberg. Der Entscheid, ob eine Partie fortgesetzt oder abgebrochen werde, liege dabei beim Schiedsrichter.

Werde eine Partie zu Ende gespielt, müsse das betroffene Team noch vor Wiederaufnahme des Spiels einen Protest einlegen und diesen nach Abpfiff bestätigen. «In diesem Fall werden erneut die Disziplinarbehörden aktiv, welche über eine allfällige Forfait-Wertung entscheiden», sagt Guggisberg. Bleibt ein Protest aus, wird zwar ebenfalls ein Disziplinarverfahren gegen den Klub, dem der fehlbare Zuschauende zugerechnet wird, eingeleitet. Dabei würden aber nur Bussen ausgesprochen.

«Da wir aber die genauen Einzelheiten des Verfahrens in Deutschland nicht kennen, ist es schwierig, einen Vergleich mit unseren Vorschriften zu ziehen», so Guggisberg. Weil es sich bei Fällen wie einem Feuerzeugwurf gegen einen Spieler um die Handlung eines Einzeltäters handelt, kommt das umstrittene Kaskadenmodell nicht zu Tage.

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