Fans nicht genügend kontrolliert
Ehemaliger Luzern-Präsident Wolf verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den ehemaligen FCL-Präsidenten abgeschlossen und ihn wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Publiziert: 09.04.2025 um 14:21 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2025 um 21:26 Uhr
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Stefan Wolf muss eine Busse zahlen.
Foto: keystone-sda.ch
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Untersuchung habe gezeigt, dass der damalige FCL-Präsident Stefan Wolf es im letzten Herbst versäumte, bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen bei den Matchbesuchern durchzuführen und verbotene Gegenstände abzunehmen. Dadurch habe er koordinierte Fanaktionen ermöglicht, die hätten verhindert werden können, so die Luzerner Staatsanwaltschaft.

Nach dem Fussballspiel YB gegen den FC Luzern kam es am 19. Oktober 2024 in Bern zu Ausschreitungen. Darauf erteilte die Luzerner Polizei eine Massnahme der Stufe 3 beim sogenannten Kaskadenmodell der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Diese Massnahme verbot koordinierte Fanaktionen für das Spiel FC Luzern gegen Yverdon eine Woche später. Am 26. Oktober erfolgte der Einlass der FCL-Fans aber ohne jegliche Kontrolle, es kam zu verbotenen «koordinierten Fanaktionen», so die Staatsanwaltschaft.

Neben der Busse muss der ehemalige FCL-Präsident amtliche Gebühren von 620 Franken berappen.

Credit Suisse Super League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Basel
FC Basel
32
35
58
2
Servette FC
Servette FC
32
8
52
3
FC Luzern
FC Luzern
32
11
51
4
BSC Young Boys
BSC Young Boys
32
6
50
5
FC Lugano
FC Lugano
32
3
49
6
FC Zürich
FC Zürich
32
-3
47
7
FC Lausanne-Sport
FC Lausanne-Sport
32
6
44
8
FC St. Gallen
FC St. Gallen
32
2
44
9
FC Sion
FC Sion
32
-9
36
10
Grasshopper Club Zürich
Grasshopper Club Zürich
32
-10
33
11
Yverdon Sport FC
Yverdon Sport FC
32
-19
33
12
FC Winterthur
FC Winterthur
32
-30
27
Meisterschaftsrunde
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