Die Schock-SMS im November 2018 an die Adresse von Jadwiga Kuhn (63) waren heftig: Ihr erstgeborener Sohn Filip B.* (43) verlangte per sofort einen Erbvorbezug, andernfalls «bringe ich euch alle um und gehe in die Kiste. Ich schwöre!» Mit dem «euch» in den Todesdrohungen waren explizit auch die beiden Töchter der Frau von Köbi Kuhn (75) gemeint (BLICK berichtete).
Um seine Forderungen zu unterstreichen, fügte er den Nachrichten einen Link zu einer Dokumentation über den norwegischen Massenmörder und Rechtsextremisten Anders Behring Breivik an, bei dessen Anschlägen am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya in Norwegen 77 Menschen ums Leben kamen. Zudem erwähnte er auch die polnische Mafia.
Den Erbanteil erhielt der polnische IV-Rentner trotzdem nicht. Dafür hatte er drei Tage danach die Polizei im Haus. Jadwiga Kuhn und seine Schwestern hatten Anzeige erstattet.
Am Freitag nun musste sich Filip B. vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. Neben den Drohungen war er der Hinderung einer Amtshandlung angeklagt. Er hatte versucht, sich der Verhaftung zu entziehen.
Der Pole gab sich handzahm und reuig. «Ich habe es nicht so gemeint. Nie hätte ich bei meiner Familie Gewalt angewendet.» Er habe sich bereits bei allen entschuldigt. «Mit den Drohungen wollte ich sie durchschütteln.»
Vom Gerichtspräsidenten nach dem Motiv gefragt, sagte Filip B.: «Dauernd wurde ich von der Familie verspottet und beschuldigt, ich sei kriminell und nicht normal.»
Fakt ist: Filip B. ist mehrfach wegen Diebstahls und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft. Zudem wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Er hatte einem Angestellten einer psychiatrischen Einrichtung mehrmals eine Eisenkette ins Gesicht geschlagen.
Der Verteidiger des Polen behauptete in seinem fahrigen Plädoyer, sein Mandant habe sich bei seiner Familie «schlechter als ein Hund gefühlt». Er sei unschuldig. Seine Mutter und die Halbschwestern hätten die Drohungen gar nicht ernst genommen.
Strafe noch höher als gefordert
Jadwiga und Köbi Kuhn wohnten der Verhandlung nicht bei. Beim letzten Prozess vor dem Zürcher Obergericht, als Filip B. wegen des Gewaltdelikts 28 Monate Knast kassiert hatte, sass das Paar noch allein auf der Zuschauerbank.
Für das Gericht war schliesslich erwiesen, dass Filip B. seine Mutter und die Schwestern in Angst und Schrecken versetzt hatte. «Er hat mit erheblicher krimineller Energie gehandelt. Seine Entschuldigungen waren nur halbbatzig», so der Gerichtspräsident.
So ging man schliesslich sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 Monate Gefängnis gefordert hatte. Filip B. wurde zu 18 Monaten Haft verdonnert. Zusätzlich wird er für fünf Jahre des Landes verwiesen. Er kann das Urteil noch ans Zürcher Obergericht weiterziehen.
* Name geändert
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Zürich | 14 | 7 | 26 | |
2 | FC Basel | 14 | 20 | 25 | |
3 | FC Lugano | 14 | 6 | 25 | |
4 | Servette FC | 14 | 2 | 25 | |
5 | FC Luzern | 14 | 4 | 22 | |
6 | FC St. Gallen | 14 | 6 | 20 | |
7 | FC Lausanne-Sport | 14 | 2 | 20 | |
8 | FC Sion | 14 | 0 | 17 | |
9 | BSC Young Boys | 14 | -5 | 16 | |
10 | Yverdon Sport FC | 14 | -10 | 15 | |
11 | FC Winterthur | 14 | -21 | 11 | |
12 | Grasshopper Club Zürich | 14 | -11 | 9 |