«Er darf die Kabine nicht betreten»
Urteil enthüllt – Zoff zwischen FCB und Szalai immer schlimmer

Der Zoff um Noch-FCB-Stürmer Adam Szalai (35) geht in die nächste Runde. Was im Urteil des Zivilgerichts Basel-Stadt steht. Und welche Konsequenzen dem FC Basel drohen, weil der Stürmer nicht mit ins Trainingslager darf.
Publiziert: 05.01.2023 um 15:34 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2023 um 16:12 Uhr
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Beim FCB auf dem Abstellgleis: Adam Szalai.
Foto: keystone-sda.ch
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Stefan KreisReporter Fussball

Das Urteil trägt das Aktenzeichen VV.2022.145, Zivilgericht Basel-Stadt, Entscheid vom 10. November 2022. Und es macht deutlich, wie heftig die Fronten zwischen dem FC Basel und Adam Szalai verhärtet sind. «Am 5. Oktober wurde Adam Szalai mündlich mitgeteilt, dass er nicht mehr mit der ersten Mannschaft trainieren und die Kabine nicht mehr betreten dürfe», steht da geschrieben. Der FCB habe geltend gemacht, dass Szalai seine «Unzufriedenheit über die sportliche Situation» in die Mannschaft getragen habe und ein «störender Faktor» im Training gewesen sei.

Sieg für Szalai

Das Zivilgericht Basel-Stadt aber befindet in seinem vorsorglichen Massnahmeentscheid, dass die angeblichen Verfehlungen des Gesuchtsstellers (Szalai) von eher untergeordneter Bedeutung gewesen sein sollen. Heisst: ein unbefristeter Ausschluss aus dem Mannschaftstraining sei nicht gerechtfertigt. Eine mangelhafte Leistung von Szalai werde vom FC Basel ebenfalls nicht behauptet. Deshalb hat das Zivilgericht zugunsten des Spielers entschieden, Szalai darf wieder mit der Mannschaft trainieren.

Ins Trainingslager nach Marbella darf der Sturm-Routinier und langjährige Bundesliga-Söldner aber trotzdem nicht reisen. Ein Entscheid, der im Szalai-Lager für Irritationen sorgt. Der FCB begründet die Massnahme wie folgt: «Das Trainingslager ist nicht Teil des ordentlichen Trainingsbetriebes, sondern stellt eine ausserordentliche Aktivität dar. Es steht in der Kompetenz des Clubs, über die Teilnahme am Trainingslager zu befinden. Dieses dient der unmittelbaren Saisonvorbereitung, weshalb es dem Club wichtig ist, nur diejenigen Spieler teilnehmen zu lassen, bei denen Spieleinsätze in Frage kommen. Im Fall von Adam Szalai ist es so, dass es aufgrund der sportlichen Konkurrenzsituation für ihn derzeit leider keinen Platz im Kader hat.»

Insgesamt seien aus den genannten Gründen fünf Kaderspieler der ersten Mannschaft nicht nach Marbella gereist. Bei den ersten beiden Trainings zum Jahresauftakt, die noch in Basel stattgefunden hätten, sei es in erster Linie um Leistungstests gegangen.

Kein Weg zurück

Klar ist: Einen Weg zurück gibts für Szalai nicht. FCB-Boss David Degen betonte vor dem Jahreswechsel, dass der Stürmer nicht mehr für Rotblau spielen werde. Szalais Vertrag läuft noch bis Juni 2023, im Anschluss soll ihm eine Anstellung als Nachwuchstrainer versprochen worden sein.

Dazu wirds nicht kommen, stattdessen werden sich die Parteien wohl weiter vor Gericht bekämpfen. Beim Zivilgerichtsentscheid vom November handelt es sich lediglich um eine vorsorgliche Massnahme. Reicht der Gesuchsteller bis zum 16. Januar 2023 keine ordentliche Klage ein, fällt die vorsorgliche Massnahme dahin.

Hält sich der FCB nicht an den aktuellen Zivilgerichtsentscheid, droht dem Klub eine Busse. «Der Gesuchsbeklagte und ihre Organe werden unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB (Busse bis CHF 10'000 im Widerhandlungsfall) vorsorglich verpflichtet, den Gesuchssteller ab dem 14. November 2022 wieder in das Training der ersten Mannschaft der Gesuchsbeklagten zu integrieren», steht im Urteilsdispositiv.

Während der Fall auf zivilrechtlichem Weg wohl weitergehen wird, hat der FCB von der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) nichts zu befürchten. Diese wird nur dann aktiv, wenn ein Spieler seinen Lohn nicht mehr erhält. Dies ist bei Szalai nicht der Fall.

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