Niemand hat es gesehen. Weder Spieler, denn von YB hat niemand reklamiert, noch Ref Urs Schnyder, seine Assistenten und der vierte Offizielle. Und schon gar nicht die Fans auf der Tribüne. Als in der 52. Minute der Ball die Hand von St. Gallens Torschütze beim 1:5 bei YB Lukas Görtler förmlich streichelt. Doch in Volketswil hat Video Assistant Referee (VAR) Stefan Horisberger messerscharf detektiert: Ball an der Hand. Arm nicht am Körper. Penalty!
Görtler zum Entscheid: «Ich mache gar nichts. Und es passiert auch nichts. Auch dann, wenn mir der Ball nicht auf die Hand fällt. Keinen Menschen interessierts. Die 22 Spieler auf dem Platz nicht. Und die Spieler von YB kommen sogar und sagen, es sei ein Witz.»
Unnatürlich oder nicht?
Nicht für die Refs! Die interpretieren die Hilfskonstruktion, die im Regelwerk steht, um ein Handspiel einigermassen plausibel als strafbar oder nicht bewerten zu können, sehr restriktiv. Schnyder geht zum Bildschirm. Und wie in mehr als 95 Prozent der Fälle, wenn das passiert, ändert er seinen Entscheid. Und zeigt auf den Punkt.
Zurecht? Regel 12.1. besagt, dass es für ein strafbares Handspiel entweder eine Absicht braucht – doch es ist unmöglich, da irgendeine Absichtsform unter diese Aktion zu subsumieren, also Vorsatz, Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit. Oder dann muss die Hilfskonstruktion mit der aufgrund der Handhaltung unnatürlich Vergrösserung des Körpers herhalten. Ist Görtlers Handhaltung unnatürlich? Das ist nun die Kardinalsfrage, die Schnyder bejaht hat, Görtler vehement verneint.
Aytekins Kriterien
Bundesliga-Topschiedsrichter Deniz Aytekin hat letzthin Kriterien für die Beantwortung der schwierigen Frage nach der Strafbarkeit der Vergrösserung des Körpers dargelegt: «Der Schiedsrichter muss sich fragen: Macht der Spieler das mit der Intention, den Ball aufzuhalten.» Und bei der Frage, ob es Elfmeter sei oder nicht, sei für die Unparteiischen vor allem entscheidend, ob der Ball Richtung Tor geschossen wurde.
Nimmt man diese Kriterien als Massstab, ist der Fall Görtler klar. Im Sinne des Deutschen. Gepfiffen wurde aber anders. Deshalb macht sich Görtler so seine Gedanken. «Der Schiri sagte, so sei die Regel. Wenn das so ist, muss die angepasst werden. Einen Elfmeter soll man doch für ein strafbares Vergehen verhängen, das irgendwie zu einer Torchance hätte führen können. Aber nicht für ein Handspiel zwanzig Zentimeter vor der Torauslinie, ohne dass da noch jemand hinkommen kann.»
Klarer und offensichtlicher Fehlentscheid?
Solange der schwammige Begriff der «Unnatürlichkeit» im Regelwerk erhalten bleibt, werden die Diskussionen nie stoppen. Denn welcher Schiri kann schon bewerten, ob eine Bewegung natürlich war oder nicht? Keiner. Was für die Refs handkehrum enorm bequem ist: So können sie kaum etwas falsch machen. Und die Rolle des VAR? Der soll den Ref nur bei einem klaren und offensichtlichen Fehlentscheid zitieren. War das so einer? Auch das kann man füglich diskutieren.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Lugano | 18 | 6 | 31 | |
2 | FC Basel | 18 | 21 | 30 | |
3 | FC Lausanne-Sport | 18 | 9 | 30 | |
4 | FC Luzern | 18 | 3 | 29 | |
5 | Servette FC | 18 | 2 | 29 | |
6 | FC Zürich | 18 | -1 | 27 | |
7 | FC Sion | 18 | 4 | 26 | |
8 | FC St. Gallen | 18 | 6 | 25 | |
9 | BSC Young Boys | 18 | -4 | 23 | |
10 | Yverdon Sport FC | 18 | -12 | 17 | |
11 | Grasshopper Club Zürich | 18 | -10 | 15 | |
12 | FC Winterthur | 18 | -24 | 13 |