Der Streit beim FC Luzern ist für Aussenstehende längst komplett undurchsichtig. Das liegt auch daran, dass inzwischen zahlreiche Klagen im Raum stehen. Die Fragen zu beantworten, wer, wem, was und weshalb vorwirft, gleicht einer Herkulesaufgabe.
Blick pickt die wichtigsten Verfahren in diesem Zoff zwischen der FCL-Führung und Bernhard Alpstaeg heraus und erläutert sie.
So hat alles begonnen
Juristisch startet der Zoff am 21. Dezember 2022. Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung hat der Verwaltungsrat (VR) der FCL Holding AG gegen Alpstaeg, der zu jenem Zeitpunkt 52 Prozent der Aktien hielt, eine Strafanzeige wegen «mutmasslicher ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Erpressung und Nötigung» eingereicht. Der VR wirft ihm konkret vor, ein 25-Prozent-Aktienpaket von Walter Stierli unrechtmässig erworben zu haben.
Im selben Zug hat der VR die besagten 25 Prozent aus dem Aktienbuch gestrichen und damit Alpstaeg zu einem Minderheitsaktionär auf Zeit gemacht. Aus diesem Grund konnte der 78-jährige Patron nicht, wie gewünscht, den VR in die Wüste schicken. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft sind in diesem Fall am Laufen. Noch sind nicht alle Zeugen einvernommen. So steht etwa Alpstaegs Vernehmung erst in gut einem Monat (21. November) an.
Dann folgt die Antwort Alpstaegs
Die juristische Replik von Alpstaeg auf die GV folgt am 1. Februar 2023. Er reicht wegen des Vorgehens des VR eine Strafanzeige wegen «ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Ehrverletzung» sowie etwas später auch eine wegen Urkundenfälschung ein. Diese Strafanzeigen richten sich gegen die vier VR-Mitglieder Josef Bieri, Stefan Wolf, Ursula Engelberger und Laurent Prince.
In diesem Fall ist es allerdings zu keiner Untersuchung gekommen, weil es laut der Staatsanwaltschaft nicht genügend «Material» gab. Alpstaegs Sprecher Sacha Widgorovits betont allerdings auf Blick-Nachfrage, dass Alpstaeg gegen die Einstellung der Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung Beschwerde eingelegt hat. Diese ist beim Kantonsgericht hängig.
Wenige Wochen später – am 21. März 2023 – reicht Alpstaeg neben einer Verantwortlichkeitsklage auf Schadenersatz gegen die VR-Mitglieder ein Gesuch um Einsetzung eines Sachwalters wegen Organisationsmängeln der Klubführung ein. Der zweite Punkt ist Anfang dieser Woche vom Bezirksgericht Luzern abgewiesen worden. Den VR freut es. Alpstaeg denkt dagegen derzeit darüber nach, ob er diesen Entscheid weiterziehen möchte.
Ebenfalls Ende März 2023 gibt Alpstaeg eine Klage gegen die FCL Holding AG als Ganzes ein. In diesem Zivilverfahren strengt er seinen Wiedereintrag ins Aktienbuch an. Gleichzeitig hat er die Beschlüsse der zuvor erwähnten Generalversammlung vom 21. Dezember angefochten. Hierbei ist alles hängig.
Weitere kleinere Nebenschauplätze
So weit die wichtigsten Straf- und Zivilverfahren. Andere, wie die eingereichte Anzeige wegen Böllerattacken auf Alpstaegs Haus oder auch die inzwischen bekannte Strafanzeige gegen den früheren FCL-Präsidenten Philipp Studhalter, sind in dieser Auflistung bewusst weggelassen, weil sie entweder sistiert wurden – wie im ersten Fall – oder noch keine Untersuchung eingeleitet worden ist.
Stadt will Stadion zurück
Ein weiteres offenes Verfahren ist der sogenannte Heimfall. Das Verfahren ist von der Stadt Luzern Ende September eingeleitet worden, weil sie eine Verletzung des Baurechtsvertrags vermutet. Alpstaeg soll ein Vorkaufsrecht der FCL Holding AG bewusst missachtet haben. Aus diesem Grund hat die Kommune das Heimfallverfahren für das Grundstück mitsamt Swissporarena ausgelöst.
Bis Ende Jahr haben die Parteien Zeit für eine gütliche Einigung. Gibts keine Lösung, kommt eine Schlichtungsperson zum Einsatz. Nützt auch das nichts, entscheidet schliesslich ein Schiedsgericht. Dieser Entscheid wäre dann definitiv.
Nächste Klage programmiert
Das ist aber noch nicht alles. Seit dieser Woche gibts zudem den Streit um den Aktionärbindungsvertrag (ABV). Für Bieri und Co. ist er wieder rechtskräftig, für Alpstaeg dagegen nicht.
Weil auch hier Aussage gegen Aussage steht, ist gut möglich, dass die nächste Klage droht. Denn will Bieri den ABV ohne Alpstaegs Einverständnis anwenden und ihm somit vom Aktionariat rausschmeissen, muss er auf Vollstreckung klagen. Statt kürzer, würde die Liste der Verfahren nur eines: länger.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | FC Zürich | 14 | 7 | 26 | |
2 | FC Basel | 14 | 20 | 25 | |
3 | FC Lugano | 14 | 6 | 25 | |
4 | Servette FC | 14 | 2 | 25 | |
5 | FC Luzern | 15 | 4 | 23 | |
6 | FC Lausanne-Sport | 15 | 3 | 23 | |
7 | FC St. Gallen | 14 | 6 | 20 | |
8 | FC Sion | 15 | -1 | 17 | |
9 | BSC Young Boys | 15 | -5 | 17 | |
10 | Yverdon Sport FC | 14 | -10 | 15 | |
11 | FC Winterthur | 15 | -21 | 12 | |
12 | Grasshopper Club Zürich | 15 | -11 | 10 |