Was haben Pierre-Emerick Aubameyang (34), Antoine Griezmann (32) und Randal Kolo Muani (24) gemeinsam? Richtig, sie sind alle Stürmer. Was sie allerdings auch vereint: Sie neigen dazu, zu streiken, um dadurch einen Wechsel zu erzwingen.
Aubameyangs Transfer vom BVB zu Arsenal im Jahr 2018 gingen geschwänzte Trainings und Teamsitzungen voraus. Genauso bei Griezmann, der ein Jahr später um jeden Preis von Atlético Madrid zu Ligarivale Barcelona wollte. Und jetzt auch Kolo Muani: Der Franzose machte in einem Interview – von dem sein Verein Eintracht Frankfurt nichts wusste – klar, dass er zu Paris Saint-Germain wechseln will. Dafür blieb er dem Abschlusstraining vor dem Playoff-Rückspiel in der Conference League am Donnerstag gegen Sofia fern. Der Zoff scheint nun definitiv zu eskalieren.
Die Liste der Trainingsverweigerer ist lang und äusserst prominent: Ousmane Dembélé (26, vom BVB zu Barcelona), Riyad Mahrez (32, von Leicester zu ManCity), Thibault Courtois (31, von Chelsea zu Real), Luka Modric (37, von Tottenham zu Real). Doch ist es für Fussballer einfach so möglich, die Trainings auszulassen? Und was können Vereine wie beispielsweise Frankfurt dagegen tun?
Spieler sind zum Training verpflichtet
Ein Blick in die DFB-Spielordnung und den Mustervertrag, den der Verband den deutschen Vereinen zur Verfügung stellt und von allen zwecks Einheitlichkeit benutzt wird, zeigt, dass Streiks nicht explizit erwähnt werden. Unter Paragraf 1, Punkt 3 des Mustervertrags ist allerdings geregelt: «Der Spieler verpflichtet sich, an allen Spielen und Lehrgängen, am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet –, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen.»
Heisst also, Kolo Muani muss ins Training, wenn er keine besonderen Gründe dagegen hat. Bei Zuwiderhandlung darf der Verein sogenannte «Vertragsstrafen» verhängen, wie Paragraf 14 regelt. Demnach kann ein Klub Verweise aussprechen, den Spieler von Veranstaltungen ausschliessen und Bussen verhängen, die das monatliche Gehalt nicht überschreiten dürfen. Zudem können mehrere Vertragsstrafen gleichzeitig ausgesprochen werden.
Frankfurt könnte Kolo Muani kündigen
Bleibt ein Spieler jedoch über längere Zeit dem Training fern, dürfte das ständige Aussprechen von Strafen und anderer Massnahmen nicht die Lösung sein. Denn das Gehalt wird weiterhin gezahlt, egal, ob jemand spielt oder nicht. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man sich nicht auf eine Vertragsauflösung oder einen Wechsel einigen kann?
Gemäss Paragraf 23, Punkt 7 der DFB-Spielordnung kann sowohl der Klub als auch der Spieler einen Vertrag fristlos zu kündigen. Die Bedingung: Es muss entweder «aus wichtigem Grund» oder durch ein staatliches Gerichtsverfahren geschehen.
Entscheidend für die unmittelbare Zukunft des Spielers ist, wer die Kündigung initiiert. War es der Spieler, kann er in jedem Transferfenster wechseln. Beispiel Kolo Muani: Sollte der Franzose den Kontrakt bis Freitagabend, 18 Uhr (Transferschluss), mit den dafür nötigen Bedingungen kündigen, dürfte er jetzt noch wechseln. Passiert es danach, muss er bis Januar warten.
Spielt Kolo Muani erst 2024 wieder?
Kündigt allerdings der Verein das Arbeitspapier, muss sich der Stürmer in jedem Fall bis zum nächsten Transferfenster gedulden. Will er dann nach Paris wechseln, müsste zudem ein «begründeter Ausnahmefall» vorliegen. Ansonsten käme ein Wechsel – egal wohin – erst im Sommer 2024 infrage. Es wird jedoch nirgends geklärt, ob ein Streik als wichtiger Grund und «Ausnahmefall» gilt, um einem Spieler zu kündigen.
Und dennoch: Frankfurt sitzt am längeren Hebel. Nicht nur können die Hessen ihrem Spieler Strafen verteilen, sie könnten den 24-Jährigen bewusst auch für längere Zeit vom Fussball fernhalten. Zu wünschen ist es dem äusserst torgefährlichen Kolo Muani nicht. Doch wer sich seinem Arbeitgeber widersetzt, muss mit Konsequenzen rechnen.