Jetzt vors Bundesgericht?
Xamaxs Klassenerhalt-Klage vom CAS abgewiesen

Das aktuelle Schlusslicht der Challenge schafft es nicht, sich den Klassenerhalt vor dem CAS zu erstreiten. Es dürfte eine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger geben. Xamax überlegt sich aber noch, die Klage vors Bundesgericht weiterzuziehen.
Publiziert: 11.04.2023 um 18:49 Uhr
Xamax erlebt eine sportlich miserable Saison. Vor dem CAS konnte man sich jetzt aber nicht zum Klassenerhalt klagen.
Foto: Pascal Muller/freshfocus

Neuchâtel Xamax hat es nicht geschafft, den Ligaerhalt in der Challenge League auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Der Neuenburger Traditionsverein scheiterte vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS mit seinem Einspruch gegen einen Entscheid des Schweizerischen Fussballverbands SFV bezüglich der Auf-/Abstiegsmodalitäten in der Promotion League.

Der SFV hatte entschieden, dass das drittbeste aufstiegsberechtigte Team der Promotion League am Ende der Saison die Barrage mit Hin- und Rückspiel gegen den Letzten der Challenge League bestreiten darf. Xamax hingegen forderte, dass es automatisch in der Challenge League verbleibt, sofern einer aus den Top 3 der Promotion League die Aufstiegskriterien nicht erfüllt. Im Fall des FC Luzern U21, dem aktuellen souveränen Tabellenführer, wäre das der Fall.

Zwei verschiedene Reglemente

Die Swiss Football League (SFL), die die beiden Profiligen in der Schweiz regelt, und die Erste Liga (Dachorganisation der Promotion League und der 1. Liga) haben nicht das gleiche Reglement, was den Auf- und Abstieg in die Challenge League betrifft.

Der SFV entschied deshalb Anfang Februar, dass das Reglement der Ersten Liga gilt. Der drittbeste Klub der Promotion League, welcher die Lizenz für die Challenge League erhält, darf die Aufstiegsbarrage bestreiten, auch wenn dieser Ende Saison nicht auf Platz 3 klassiert ist.

Hätte der SFV entschieden, das Reglement der SFL zu berücksichtigen, wäre der Tabellenletzte der Challenge League automatisch gerettet gewesen, da dieses die Annullierung der Barrage vorsieht, wenn eine Mannschaft aus den Top 3 der Promotion League keine Lizenz für Challenge League erhält. Dies ist unter anderem bei der U21 des FC Luzern der Fall, welche die Tabelle mit grossem Vorsprung anführt. Die jungen Luzerner können nicht aufsteigen, weil eine U21-Mannschaft eines Super-League-Vereins nicht in die zweithöchste Liga des Landes aufsteigen kann.

Xamax wandte sich deshalb an das Internationale Sportgericht (CAS), um den Entscheid des SFV anzufechten.

Die Swiss Football League (SFL), die die beiden Profiligen in der Schweiz regelt, und die Erste Liga (Dachorganisation der Promotion League und der 1. Liga) haben nicht das gleiche Reglement, was den Auf- und Abstieg in die Challenge League betrifft.

Der SFV entschied deshalb Anfang Februar, dass das Reglement der Ersten Liga gilt. Der drittbeste Klub der Promotion League, welcher die Lizenz für die Challenge League erhält, darf die Aufstiegsbarrage bestreiten, auch wenn dieser Ende Saison nicht auf Platz 3 klassiert ist.

Hätte der SFV entschieden, das Reglement der SFL zu berücksichtigen, wäre der Tabellenletzte der Challenge League automatisch gerettet gewesen, da dieses die Annullierung der Barrage vorsieht, wenn eine Mannschaft aus den Top 3 der Promotion League keine Lizenz für Challenge League erhält. Dies ist unter anderem bei der U21 des FC Luzern der Fall, welche die Tabelle mit grossem Vorsprung anführt. Die jungen Luzerner können nicht aufsteigen, weil eine U21-Mannschaft eines Super-League-Vereins nicht in die zweithöchste Liga des Landes aufsteigen kann.

Xamax wandte sich deshalb an das Internationale Sportgericht (CAS), um den Entscheid des SFV anzufechten.

Zum Rechtsstreit war es gekommen, weil die Swiss Football League (SFL), die die beiden Profiligen in der Schweiz regelt, und die Erste Liga (Dachorganisation der Promotion League und der 1. Liga) nicht das gleiche Reglement haben, was den Auf- und Abstieg in die Challenge League betrifft. Der SFV entschied deshalb im Februar, dass das Reglement der Ersten Liga gilt.

SFV muss Verfahrenskosten mittragen

Laut dem CAS muss der SFV aufgrund der «mangelnden Sorgfalt der Instanzen des Schweizer Fussballs» einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Jean-François Collet, der Präsident von Neuchâtel Xamax, kündigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA derweil an, dass sein Verein die Angelegenheit noch vor das Bundesgericht bringen könnte. Entsprechende Überlegungen würden gemacht.

Neuchâtel Xamax belegt seit dem ersten Spieltag den letzten Platz in der Challenge League. Die Mannschaft von Jeff Saibene hat bei noch acht ausstehenden Runden acht respektive neun Punkte Rückstand auf Vaduz und Bellinzona. (SDA/dti)

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Challenge League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Thun
FC Thun
14
14
28
2
FC Etoile Carouge
FC Etoile Carouge
14
6
26
3
Neuchatel Xamax FCS
Neuchatel Xamax FCS
14
-3
22
4
FC Aarau
FC Aarau
14
5
21
5
FC Vaduz
FC Vaduz
14
-2
20
6
FC Wil
FC Wil
14
4
18
7
FC Stade-Lausanne-Ouchy
FC Stade-Lausanne-Ouchy
14
6
16
8
AC Bellinzona
AC Bellinzona
14
-7
16
9
FC Schaffhausen
FC Schaffhausen
14
-5
15
10
FC Stade Nyonnais
FC Stade Nyonnais
14
-18
10
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