Am Samstagabend wird SCB-Star Dominik Kahun (28) in Biel noch dabei sein. So schnell geht es nicht, wenn man sich an einem Schiedsrichter vergreift. Doch nach der Nati-Pause droht dem Deutschen eine Sperre.
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Was ist passiert? Beim Spiel gegen Schlusslicht Ajoie (4:3 n.V.) am Freitagabend checkt Dmytro Timashov den SCB-Topskorer zur Pausensirene noch. Kahun steht sofort auf und will dem in der Ukraine geborenen Schweden an den Kragen. Doch Linesman Stany Gnemmi geht sofort dazwischen, um eine Eskalation zur Pause zu verhindern.
Kahun will sich aber Timashov trotzdem greifen und schubst Gnemmi. Und der Unparteiische kommt zu Fall, weil er am neuen Ajoie-Stürmer hängen bleibt.
Marchon erhielt zwei Sperren
Nun muss Kahun mit einem Verfahren rechnen. Diese Saison sind schon zwei Spieler für Vergehen an Offiziellen gesperrt worden: ZSC-Star Denis Malgin, der bei einem Bully Linesman Eric Cattaneo umgefahren hatte, und Marc Marchon, der während einer Schlägerei im Zürcher Derby Linesman Dominik Schlegel am Kopf getroffen hatte. Während Malgin eine Spielsperre bekam, waren es bei Klotens Hitzkopf deren zwei.
Beim Strafmass wird bei Vergehen gegen Offizielle zwischen drei Kategorien unterschieden. Kahun dürfte in die zweite Kategorie fallen, da er Gnemmi nicht versehentlich und ohne grosse Intensität stiess.
Kategorie I
In die Kategorie I fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen der Schieds- oder Linienrichter in irgendeiner Art bedroht oder erniedrigt wird, ohne dass ein physischer Kontakt erfolgt, so insbesondere auch durch Gesten und Zeichen. Ebenfalls in dieser Kategorie zu beurteilen sind sämtliche verbalen Beschimpfungen und Verunglimpfungen gegenüber einem Schieds- oder Linienrichter. Ein Spezialfall dieser Kategorie ist der Sachverhalt, bei dem sich ein Spieler während einer Auseinandersetzung mit einem Gegenspieler vom Schiedsoder Linienrichter versucht zu lösen. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Busse nach Bussentarif (Code 8b; verbunden mit einer Verwarnung, dass im Wiederholungsfall eine oder mehrere Spielsperren drohen) oder eine Sperre von mindestens einem Spiel, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Kategorie II
In die Kategorie II fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler physisch Kontakt mit dem Schieds- oder Linienrichter hat und dieser Kontakt über das übliche Mass hinausgeht, was in der entsprechenden Situation vom Spiel her erwartet werden kann. Insbesondere handelt es sich dabei um physische Kontakte, die fahrlässig erfolgen. Gleichwohl kann der Schieds- oder Linienrichter bei der Aktion einem Gefährdungspotential ausgesetzt werden. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Aktionen, bei denen der Schieds- oder Linienrichter zwar absichtlich angegangen wird, die Intensität aber zu tief ist, um diesen einer Gefährdung auszusetzen. Weiter ist unter dieser Kategorie zu bestrafen, wenn ein Spieler den Puck fahrlässig in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Spieler in die allgemeine Richtung des Schieds- oder Linienrichters spuckt, diesen dabei aber nicht trifft. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Busse nach Bussentarif (Code 8b; verbunden mit einer Verwarnung, dass im Wiederholungsfall eine oder mehrere Spielsperren drohen) oder eine Sperre von mindestens einem bis maximal fünf Spielen, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Kategorie III
In die Kategorie III fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler absichtlich die physische Integrität eines Schieds- oder Linienrichters angreift. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Schieds- oder Linienrichter angespuckt oder ihm Blut abgewischt wird. Weiter zu bestrafen sind Sachverhalte, bei denen ein Spieler den Puck absichtlich in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst, unabhängig davon, ob er ihn trifft oder nicht. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Sperre von mindestens fünf Spielen, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Kategorie I
In die Kategorie I fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen der Schieds- oder Linienrichter in irgendeiner Art bedroht oder erniedrigt wird, ohne dass ein physischer Kontakt erfolgt, so insbesondere auch durch Gesten und Zeichen. Ebenfalls in dieser Kategorie zu beurteilen sind sämtliche verbalen Beschimpfungen und Verunglimpfungen gegenüber einem Schieds- oder Linienrichter. Ein Spezialfall dieser Kategorie ist der Sachverhalt, bei dem sich ein Spieler während einer Auseinandersetzung mit einem Gegenspieler vom Schiedsoder Linienrichter versucht zu lösen. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Busse nach Bussentarif (Code 8b; verbunden mit einer Verwarnung, dass im Wiederholungsfall eine oder mehrere Spielsperren drohen) oder eine Sperre von mindestens einem Spiel, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Kategorie II
In die Kategorie II fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler physisch Kontakt mit dem Schieds- oder Linienrichter hat und dieser Kontakt über das übliche Mass hinausgeht, was in der entsprechenden Situation vom Spiel her erwartet werden kann. Insbesondere handelt es sich dabei um physische Kontakte, die fahrlässig erfolgen. Gleichwohl kann der Schieds- oder Linienrichter bei der Aktion einem Gefährdungspotential ausgesetzt werden. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Aktionen, bei denen der Schieds- oder Linienrichter zwar absichtlich angegangen wird, die Intensität aber zu tief ist, um diesen einer Gefährdung auszusetzen. Weiter ist unter dieser Kategorie zu bestrafen, wenn ein Spieler den Puck fahrlässig in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Spieler in die allgemeine Richtung des Schieds- oder Linienrichters spuckt, diesen dabei aber nicht trifft. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Busse nach Bussentarif (Code 8b; verbunden mit einer Verwarnung, dass im Wiederholungsfall eine oder mehrere Spielsperren drohen) oder eine Sperre von mindestens einem bis maximal fünf Spielen, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Kategorie III
In die Kategorie III fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler absichtlich die physische Integrität eines Schieds- oder Linienrichters angreift. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Schieds- oder Linienrichter angespuckt oder ihm Blut abgewischt wird. Weiter zu bestrafen sind Sachverhalte, bei denen ein Spieler den Puck absichtlich in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst, unabhängig davon, ob er ihn trifft oder nicht. Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Sperre von mindestens fünf Spielen, verbunden mit einer Busse nach Bussentarif Code 8b.
Letzte Saison war der damalige SCB-Stürmer Chris DiDomenico für drei Spiele aus dem Verkehr gezogen worden, weil er einen Schiedsrichter umgefahren hatte. Das war damals die Mindeststrafe für ein Vergehen gegen einen Unparteiischen. Seit dieser Saison kann der Einzelrichter auch nur eine Spielsperre verhängen. (sr)
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
---|---|---|---|---|---|
1 | Lausanne HC | 20 | 12 | 40 | |
2 | ZSC Lions | 18 | 20 | 39 | |
3 | HC Davos | 19 | 21 | 38 | |
4 | SC Bern | 20 | 15 | 33 | |
5 | EHC Biel | 19 | 4 | 32 | |
6 | EV Zug | 19 | 11 | 29 | |
7 | EHC Kloten | 19 | -2 | 28 | |
8 | SC Rapperswil-Jona Lakers | 19 | -8 | 26 | |
9 | HC Ambri-Piotta | 18 | -10 | 24 | |
10 | HC Lugano | 17 | -13 | 22 | |
11 | HC Fribourg-Gottéron | 19 | -11 | 22 | |
12 | Genève-Servette HC | 16 | -2 | 21 | |
13 | SCL Tigers | 17 | -3 | 21 | |
14 | HC Ajoie | 18 | -34 | 12 |