Zwei Frauen im Parkhaus erstochen
Gericht hebt Verwahrung von «Parkhaus-Mörderin» nach 23 Jahren auf

Seit 23 Jahren sitzt die Doppelmörderin Caroline H. hinter Gittern. Das Bezirksgericht Zürich hat jetzt entschieden, die Verwahrung aufzuheben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist gegen die Therapie für die «Parkhausmörderin».
Publiziert: 30.08.2024 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2024 um 18:37 Uhr
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Im Jahr 2001 wurde Caroline H. zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Caroline H. gestand 1998 den Mord an zwei Frauen
  • Verwahrung von Caroline H. wird in stationäre Massnahme umgewandelt
  • Die Verwahrung kann alle fünf Jahre verlängert werden
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Angela RosserJournalistin News

Die in Altdorf UR geborene Caroline H. gestand im Jahr 1998 den Mord an zwei Frauen. Im Jahr 1991 wurde eine 29-Jährige im Parkhaus Urania in Zürich von hinten erstochen, und im Jahr 1997 wurde einer 61-jährigen Frau die Kehle aufgeschlitzt. Erst ein Jahr später konnte Caroline H. von einem überlebenden Opfer als Täterin identifiziert werden.

Die seither als «Parkhaus-Mörderin» bekannte Caroline H. wurde 2001 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Eben diese Verwahrung soll nun aufgehoben werden, wie das Bezirksgericht Zürich entschied.

Verlängerung bei Rückfallgefahr

Frei kommt die heute 51-Jährige jedoch trotzdem nicht. Die Verwahrung soll in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden. Vorerst kann diese nur für fünf Jahre angeordnet werden, kann aber immer wieder verlängert werden – solange die Gefahr eines Rückfalls besteht.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, hat sich die Oberstaatsanwaltschaft gegen eine solche Umwandlung ausgesprochen. Als Grund führte sie an, dass Caroline H. ihr Geständnis nach drei Jahren zurückzog. Dies sei ein Zeichen, dass die Frau nicht wirklich therapierbar sei. Ein Gutachter entschied, dass dies eine Therapie zwar erschwere, aber nicht verunmögliche.

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat vorsorglich Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil eingereicht, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Die vorsorgliche Berufung ist die Voraussetzung dafür, ein Urteil definitiv ans Obergericht weiterziehen zu können. Den endgültigen Entscheid über den Weiterzug will die Staatsanwaltschaft dann fällen, sobald das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegt.

Ausgang und Gruppentherapie

Mit dieser Veränderung stehen der inhaftierten Frau intensive Psychotherapien zu. Langfristig können ihr auch Gruppentherapien und begleitete Ausgänge zugestanden werden, heisst es weiter. Dem Gericht erklärte sie, dass sie eine Perspektive brauche und ihr eine Umwandlung diese geben könne.

Während der ersten Jahre im Gefängnis wurde die 51-Jährige komplett isoliert – aus Sicherheitsgründen. Mittlerweile lebt sie auf einer Abteilung mit 16 anderen Frauen.

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