Zusammengeschlagen, angefahren, mit heissem Wasser verbrüht und schliesslich ertränkt: Ein 50-jähriger Schweizer steht ab heute Montag vor dem Bezirksgericht Meilen ZH, weil er seine Frau zuerst derart zugerichtet haben soll, dass sie gehbehindert blieb, und dann ertränkt haben soll. Er bestreitet die Vorwürfe.
Erst die Versicherung wurde misstrauisch. Der Mann hatte nach dem Tod der Ehefrau im Jahr 2014 umgehend die Lebensversicherungssumme von 500'000 Franken eingefordert. Die Versicherung gab ein Gutachten in Auftrag und brachte so die mutmassliche Gewalttat ans Licht.
Frau wurde schon zwei Jahre zuvor verletzt
Die Experten kamen zum Schluss, dass es beim Ertrinkungstod in der Badewanne Fremdeinwirkung gegeben haben müsse. Daraufhin wurde auch ein früherer Vorfall nochmals durchleuchtet: Die Frau war zwei Jahre zuvor schwer verletzt in Mallorca aufgefunden worden, in der Einfahrt der Finca, in der das Paar die Ferien verbrachte.
In keinem der beiden Fälle waren die Behörden von einem Verbrechen ausgegangen. Sie hatten sich auf die Angaben des Ehemanns gestützt. Beim ersten Vorfall auf Mallorca wurde angenommen, die Frau habe sich in suizidaler Absicht aus einem Fenster gestürzt. Beim Tod in der Wanne gingen die Experten von einem Unfall aus.
Anklage lautet auf Mord
Nun muss sich der 50-Jährige aber wegen versuchten Mordes und vollendeten Mordes vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Auslöser für die Ermordung der Ehefrau war gemäss Anklage, dass sie sich von ihm trennen und den gemeinsamen Sohn mitnehmen wollte.
Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift schildert, schlug der Schweizer in der Nacht zum 18. Dezember 2012 seine Frau auf Mallorca derart zusammen, dass sie verschiedene Knochenbrüche und andere Verletzungen im Gesicht erlitt.
Mit dem Auto die Kniescheiben gebrochen
Als die Frau kurz darauf vor dem Haus stand, fuhr er ihr mit dem Mietwagen derart gegen die Knie, dass beide Kniescheiben und die Oberschenkel brachen. Er liess die Schwerverletzte auf dem Vorplatz liegen, öffnete im oberen Stock ein direkt darüber liegendes Fenster und verliess mit dem gemeinsamen Kleinkind das Haus.
So habe er vortäuschen wollen, dass sie selbst gesprungen oder aus dem Fenster gestürzt sei. Erst zwei Stunden später rief er die Ambulanz – in der Hoffnung, dass die Frau bereits an den Verletzungen und an Unterkühlung gestorben sei.
Schwer gehbehindert
Doch die Frau überlebte, blieb aber schwer gehbehindert. Rund ein Jahr später wurde das Paar geschieden. Im Februar 2014 konnte die Frau die Klinik verlassen und in eine kleine Wohnung einziehen. Für ihre Betreuung suchte sie sich ausgerechnet ihren Ex-Mann aus.
Es dauerte nur zwei Monate, da soll er sie mit heissem Wasser an Rücken und Gesäss verbrüht haben. Anschliessend brachte er sie ins Badezimmer, wo er sie im Lavabo oder direkt in der Badewanne ertränkte. Die Leiche liess er in der Wanne. Er füllte heisses Wasser ein, damit es so aussah, als ob die Frau in die Wanne gestürzt und ertrunken sei.
Der Staatsanwalt beantragt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes auf Mallorca und vollendeten Mordes in der Schweiz. Seinen Strafantrag gibt der Staatsanwalt erst in der Hauptverhandlung bekannt. Der Prozess wird bis zu sieben Tage lang dauern. (SDA/vof)