Neue Stelle und dazu eine grosszügige Abfindung: Roberto Rodriguez (55) kann sich doppelt freuen. Der Präsident der Kreisschulbehörde Uto wurde zum Schulleiter im Schulhaus Falletsche gewählt. Für seinen neuen Posten tritt der SP-Politiker freiwillig zurück – und kassiert damit einen dicken Batzen: 650'000 Franken. Die Summe steht ihm laut der städtischen «Verordnung über Abgangsleistungen von Behördenmitgliedern» zu. Auch die Wahl sorgt für mächtig Kritik. Von «Vetterliwirtschaft» ist die Rede.
In erster Linie sorgt aber die gewaltige Abfindung für rote Köpfe. Auch in den eigenen Reihen. «Die Abfindung ist natürlich viel zu hoch – hier gibt es grossen Handlungsbedarf. Wir sind bereits dran, solche Abfindungen zu kürzen», sagt der Zürcher SP-Co-Präsident Oliver Heimgartner zu Blick. Das Problem ist bekannt. Nur wurde bis dato nichts dagegen getan.
Er verzichtet auf die neue Stelle
Nach dem Wirbel reagiert nun Rodriguez – und tritt seine neue Stelle nicht an. «Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und damit einhergehenden Rückmeldungen, ist es mir unmöglich die Funktion als Schulleiter im Sekundarschulhaus Falletsche anzutreten», teilt er am Donnerstagnachmittag mit.
Nach dem die Mega-Abfindung publik wurde, forderten einige, dass der frisch gewählte Schulleiter auf das Geld verzichtet oder dieses spendet. Der Filmemacher Thomas Haemmerli hat eine Facebook-Gruppe lanciert und fordert den Stadtrat auf, diese Abfindungs-Praxis zu beenden.
Was mit der Abfindung passiert, lässt Rodriguez offen. In seiner Erklärung wird das Geld nicht erwähnt. Behält er also die 650'000 Franken? Rodriguez hat bislang nicht auf Anfragen von Blick reagiert.
Er war der beste Kandidat
Die Kreisschulbehörde Uto bedauert die Entscheidung, dass der 55-Jährige nun doch nicht Schulleiter wird. «Roberto Rodriguez hat sich dank seiner langjährigen Führungserfahrung an der Volksschule und seinen fundierten Kenntnissen des Stadtzürcher Schulsystems klar von seinen Mitbewerbern abgehoben», schreibt KSB-Vizepräsident Stephan Hegetschweiler in einer Stellungnahme.
Er sei mit Abstand der beste Kandidat gewesen und hätte als einziger die Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig stellt Hegetschweiler klar, dass man nichts mit der Mega-Abfindung zu tun gehabt hätte. «Unsere Aufgabe bestand darin, eine fähige Schulleitung zu engagieren.» Und das hätte man mit Rodriguez getan.
Die SP begrüsst hingegen die Entscheidung, dass der Zürcher auf die neue Stelle verzichtet.
Stadtrat hat drei Jahre nichts getan
Nicht erst seit Rodriguez stehen solche Mega-Abfindungen in der Kritik. Als SP-Stadträtin Claudia Nielsen im Jahr 2018 zurücktrat, kassierte sie rund 850'000 Franken. Und das rief SVP-Gemeinderat Stefan Urech auf den Plan. Mit einem Parteikollegen forderte er mit einer Motion die Kürzung der Abfindungen. Zum Fall Rodriguez schüttelt er nur den Kopf. «Genau solche Auswüchse wollten wir bekämpfen», sagt er zum «Tages-Anzeiger».
Drei Jahre vergingen – und erst jetzt handelt der Stadtrat. Die Abfindungen werden gekürzt. Dann sind maximal nur noch 2,8 statt 4,8 Jahreslöhne möglich. Das geht aus dem Verordnungsentwurf hervor, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Rodriguez hätte dann immer noch 465'000 Franken kassiert.
Rodriguez bekommt die volle Abfindung, obwohl er mit seiner Stelle als Schulleiter ein neues Einkommen gehabt hätte. Denn bislang ist es in Zürich so geregelt, dass die Abgangsentschädigung nur dann gekürzt wird, wenn der neue Job ebenfalls mit einer Abfindung verbunden ist. Da für den Schulleiterjob keine Abgangsentschädigung vorgesehen ist, kriegt Rodriguez die ganzen 650'000 Franken. Auch das soll nun geändert werden. Mit der neuen Regelung soll die Hälfte des neuen Gehalts von der Abfindung abgezogen werden. (jmh)
Die Abfindungen in der Stadt Zürich von aktuell bis zu 4,8 Jahreslöhnen sind fürstlich im Vergleich mit anderen Städten. In der Stadt Basel etwa werden Abgangsentschädigungen nur in speziellen Fällen ausbezahlt. Die maximale Entschädigung beträgt einen Jahreslohn, in Ausnahmefällen bei Kadermitarbeitern zwei Jahreslöhne.
Der Kanton Bern zahlt maximal 18 Monatslöhne in Raten aus. Etwas mehr gibt es in Bern. Die Stadt bezahlt Abfindungen maximal 24 Monate lang, ebenfalls in Raten. In St. Gallen unterscheiden sich die Abgangsentschädigungen von Gemeinde zu Gemeinde. Gemäss der geltenden Verordnung des Kantons darf jedoch eine allfällige Abgangsentschädigung die Höhe eines Jahreslohns nicht überschreiten.
Im Normalfall werde keine Entschädigung ausbezahlt, so das Finanzdepartement. Sven Ziegler
Die Abfindungen in der Stadt Zürich von aktuell bis zu 4,8 Jahreslöhnen sind fürstlich im Vergleich mit anderen Städten. In der Stadt Basel etwa werden Abgangsentschädigungen nur in speziellen Fällen ausbezahlt. Die maximale Entschädigung beträgt einen Jahreslohn, in Ausnahmefällen bei Kadermitarbeitern zwei Jahreslöhne.
Der Kanton Bern zahlt maximal 18 Monatslöhne in Raten aus. Etwas mehr gibt es in Bern. Die Stadt bezahlt Abfindungen maximal 24 Monate lang, ebenfalls in Raten. In St. Gallen unterscheiden sich die Abgangsentschädigungen von Gemeinde zu Gemeinde. Gemäss der geltenden Verordnung des Kantons darf jedoch eine allfällige Abgangsentschädigung die Höhe eines Jahreslohns nicht überschreiten.
Im Normalfall werde keine Entschädigung ausbezahlt, so das Finanzdepartement. Sven Ziegler